Mit der Novelle folgt Österreich strengeren EU-Vorgaben, die bis Oktober in nationales Recht umgesetzt sein müssen.
Freiheitsstrafe
Bisher waren so genannte "Primärinsider" (z.B. Vorstände, Broker, Rechtsanwälte) mit bis zu zwei Jahren Haftstrafe bedroht, eine alternative Geldstrafe war möglich. Künftig droht ihnen eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Übersteigt der Gewinn aus dem Missbrauch der Insiderinformationen 40.000 Euro, kann der "Primärinsider" sogar bis zu zehn Jahre hinter Gitter wandern.
"Sekundärinsidern" - also Personen, die von Berufs wegen nicht zur Geheimhaltung verpflichtet sind (z.B. Journalisten) - drohen beim Missbrauch von Insiderinformationen ein Jahr Haft oder 360 Tagsätze. Bei einem Vermögensvorteil von mehr als 40.000 Euro können bis zu fünf Jahre Gefängnis verhängt werden, ohne die Möglichkeit mit einer Geldstrafe Buße zu tun. Die mit den krummen Geschäften erzielten Gewinne verfallen.
Marktmanipulation
Neu geregelt wird auch der Tatbestand der "Marktmanipulation", die künftig mit einer Geldstrafe mit bis zu 35.000 Euro (bisher: 20.000 Euro) bedroht wird. Auch hier wird der erzielte Vermögensvorteil für verfallen erklärt. Die Marktmanipulation wurde bisher etwa beim gezielten Verbreiten von falschen Gerüchten oder bei Scheingeschäften angenommen. Künftig sollen alle (bewussten) Signale unter Strafe gestellt werden, die den Markt in die Irre führen.