Klagenfurt - Der Immunitätsausschuss des Kärntner Landtages hat am Mittwoch einstimmig den Beschluss gefasst, ÖVP-Abg. Robert Lutschounig an das Bezirksgericht Klagenfurt "auszuliefern". Damit der Politiker die Immunität verliert, bedarf es allerdings noch der Zustimmung durch das Plenum. Dies ist jedoch nur eine Formsache.

Hintergrund ist eine Anzeige des Vereins gegen Tierfabriken (VgT), wonach Lutschounig am 5. März d.J. in Klagenfurt einem Tierschützer eine Ohrfeige versetzt habe. Der Vorfall soll sich bei einer Kundgebung zum Bundestierschutzgesetz abgespielt haben. Zunächst habe Lutschounig ein Transparent zerrissen und anschließend einem Aktivisten eine Ohrfeige versetzt und dabei geschrien, dass "die Tierschützer anstelle der Legehennen in die Käfige gesperrt" werden sollten, hieß es damals in einer VgT-Aussendung. Der Politiker sprach damals von einer "freien Erfindung" und kündigte seinerseits eine Klage wegen Verleumdung und übler Nachrede an. Er hat bisher davon allerdings Abstand genommen.

"Ich verstecke mich nicht hinter der Immunität, lasse diese haltlosen Anschuldigungen nicht auf mir sitzen und werde meine Unschuld beweisen", sagte Lutschounig. Deshalb habe er von sich aus gebeten, die Immunität aufzuheben. Dies wird am 8. Juli in der Sitzung des Landtages der fall sein.

In der vergangenen Legislaturperiode hatte der Landtag die Auslieferung von drei seiner Mitglieder an die Justiz beschlossen. Am 8. Juni 2000 verlor Gebhart Arbeiter (S) die Immunität, weil er von Landeshauptmann Jörg Haider (F) im Zusammenhang mit dem umstrittenen "Goebbels"-Zitat geklagt worden war. Am 14. November 2000 wurde Rudolf Schober (S) im Zusammenhang mit der "Spitzelaffäre" ausgeliefert, damit gegen ihn ermittelt werden konnte. Am 2. März 2001 schließlich wurde die Immunität von FPÖ-Klubobmann Martin Strutz aufgehoben, weil ihn "News"-Chefredakteur Alfred Worms wegen übler Nachrede und Kreditschädigung geklagt hatte.

Abgelehnt wurde hingegen am 10. Juli 2002 die "Auslieferung" von ÖVP-Klubchef Klaus Wutte und am 26. Juni 2003 jene der FPÖ-Abg. Dietlinde Kreutzer an die Justiz. (APA)