Das Pariser Zivilgericht hatte die Schadenersatzklage bereits im Mai 2003 in erster Instanz wegen Verjährung abgewiesen. Ein ebenfalls von Schaechter angestrebtes Verfahren wegen "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" war von der französischen Justiz 1999 ebenfalls wegen Verjährung eingestellt worden. Der gebürtige Wiener, dessen beide Elternteile in den Konzentrationslagern Auschwitz und Sobibor ums Leben gekommen waren, bemüht sich seit Anfang der neunziger Jahre darum, die Mitverantwortung der SNCF an der Shoa zu beweisen. Er gründete zu dem Zweck die Vereinigung ETHIC ("Enquete sur la Tragique Histoire des Internements dans les Camps").
Verjährungsfrist
Zwischen Anfang 1941 und Ende August 1944 waren insgesamt 85.500 Männer, Frauen und Kinder von Frankreich in Nazi-Vernichtungslager transportiert worden. Schaechter wollte im zivilrechtlichen Verfahren einen symbolischen Schadenersatz von einem Euro erhalten. Laut Urteil beträgt die Verjährungsfrist in zivilrechtlichen Fragen allerdings zehn Jahre.