Wien - Heute, Sonntag, Abend steht höchstwahrscheinlich fest, welche Partei wie viele Abgeordnete für die nächsten fünf Jahre ins EU-Parlament entsendet. Noch nicht endgültig wissen wird man aber - vor allem bei der FPÖ-, welche Abgeordneten zur Konstituierenden Sitzung des EU-Parlaments von 19. bis 21. Juli nach Straßburg fahren. Denn die Vorzugsstimmen werden heute noch nicht ausgezählt. Aber im Lauf des Montag können die Parteien über die Beisitzer bzw. Vertrauenspersonen bei den Bezirkswahlbehörden schon abschätzen, wie es ausgehen wird.

Mölzer führte Vorzugsstimmen-Wahlkampf

Dafür interessieren wird sich vor allem die FPÖ, wo bekanntlich der auf Platz 3 gereihte Andreas Mölzer versucht, über Vorzugsstimmen den Spitzenkandidaten Hans Kronberger zu "überholen" - und somit auch dann ein Mandat zu bekommen, wenn die FPÖ insgesamt nur eines oder zwei erringt.

Ob Mölzer es geschafft hat, wird erst am 29. Juni definitiv feststehen, wenn die Bundeswahlbehörde das amtliche Endergebnis bekannt gibt. Vermutlich wird Mölzer aber schon im Lauf des Montag, 14. Juni, einen Überblick haben, wie es um ihn steht. Da werden nämlich in den meisten Bezirkswahlbehörden (in Wien schon Sonntagabend) die von der Gemeindewahlbehörde übermittelten Kuverts mit den Vorzugsstimmen geöffnet und ausgezählt. In den Bezirkswahlbehörden haben die Parteien "Informanten" - nämlich die Vertrauenspersonen.

Auslands-Wahlkarten

Am 21. Juni kommen dann noch die Auslands-Wahlkarten dazu. Und die inoffiziellen Ergebnisse inkl. Wahlkarten sickern bereits im Lauf des 21. Juni bei den Parteien durch. Die Landeswahlbehörden veröffentlichen in den Tagen darauf die Bundesländer- und Vorzugsstimmen-Ergebnisse inkl. Wahlkarten.

Neben Mölzer hat auch ein ÖVP-Kandidat um Vorzugsstimmen geworben, der burgenländische Zweite Landtagspräsident Erwin Schranz, der auf dem - ebenfalls wenig aussichtsreichen - Platz 9 der ÖVP-Liste steht. Um vorgereiht zu werden, muss ein Kandidat Vorzugsstimmen im Ausmaß von sieben Prozent der Parteisumme erhalten.

Bei knappem Ergebnis

Fällt das Wahlergebnis heute Abend sehr knapp aus, könnten die Wahlkarten, mit denen die Stimme aus dem Ausland abgegeben wurde, den Ausschlag geben. Sie müssen erst bis 21. Juni, 12.00 Uhr, bei den Landeswahlbehörden eingelangt sein.

Nach der Verlautbarung des amtlichen Endergebnisses durch eine Landeswahl- oder die Bundeswahlbehörde können die Listen innerhalb einer Frist von drei Tagen Einspruch gegen die ziffernmäßige Ermittlung einlegen. Und binnen einer Woche nach Verlautbarung des amtlichen Gesamtergebnisses im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" kann die Wahl beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden. (APA)