Wien - Rund 10,5 Millionen Euro bekommen jene fünf Parteien, die am gestrigen Sonntag den Einzug ins EU-Parlament geschafft haben, vom Staat als Wahlkampfkostenrückerstattung ausbezahlt. Tatsächlich ausgegeben haben sie aber nur 9,5 Mio. Euro, glaubt man ihren eigenen Angaben. Vor allem Hans-Peter Martin dürfte deutlich weniger ausgegeben haben als die knapp 1,5 Mio. Euro, die er nun aus dem Staatssäckel erhält. Den größten Fehlbetrag muss nach ihrem Wahldesaster die FPÖ hinnehmen.

Zahl der Stimmen

Die Höhe der Wahlkampfkostenrückerstattung richtet sich nach der Zahl der Wahlberechtigten. Bei der EU-Wahl am Sonntag war ein Wahlberechtigter 1,75 Euro wert, in Summe kommen also 10,56 Mio. Euro zur Auszahlung. Diese Summe wird nach der Zahl der Stimmen auf jene Parteien verteilt, die den Einzug ins EU-Parlament geschafft haben. Endgültig feststehen werden die Beträge daher erst nach der Auszählung der Auslands-Wahlkarten, Änderungen sind aber nur mehr in geringem Ausmaß zu erwarten.

SPÖ

Die SPÖ darf mit 3,56 Mio. Euro Rückerstattung rechnen. Tatsächlich für den Wahlkampf ausgegeben haben die Sozialdemokraten für ihren Wahlkampf nach eigenen Angaben rund 3,2 Mio. Euro, sie dürfen sich daher neben Platz eins auch über einen finanziellen Gewinn freuen. Auch bei den Grünen liegen die offiziellen Ausgaben mit 1,05 Mio. Euro unter der Wahlkampfkostenrückerstattung, die etwa 1,36 Mio. Euro betragen wird.

Hans-Peter Martin

Hans-Peter Martin kann mit 1,49 Mio. Euro aus dem Staatssäckel rechnen. Wie hoch seine tatsächlichen Ausgaben sind, konnte er am Montag noch nicht angeben. Am Freitag war von "mehr als 100.000 Euro" die Rede. Die Differenz von mehr als einer Million Euro wollen Martin und seine Mitstreiter für soziale Projekte spenden.

"Bittere Pille" für die FPÖ

Auch in finanzieller Hinsicht bitter war der Wahlsonntag für die Freiheitlichen. Sie haben zwar sparsam agiert und statt der veranschlagten 1,5 Mio. Euro nur 1,4 Mio. Euro ausgegeben. Die Wahlkampfkostenrückerstattung wird aber dennoch nur rund 670.000 Euro ausmachen. Die ÖVP hingegen hat nahezu eine Punktlandung hingelegt: Offiziellen Kosten von 3,5 Mio. Euro steht eine Rückerstattung in der Höhe von 3,48 Mio. Euro gegenüber.

"Wahlwerbungskosten-Beitrag"

Geregelt ist der "Wahlwerbungskosten-Beitrag" im Parteiengesetz. Dort wird als Voraussetzung nur verlangt, dass bereits vor dem Wahltag ein Antrag gestellt und der Einzug ins Parlament geschafft wird. Eine Zweckwidmung ist nicht vorgesehen. Im Gesetz angeführt ist der Fixbetrag von 1,94 Euro pro Wahlberechtigtem, der für Nationalratswahlen zur Anwendung kommt. Bei EU-Wahlen ist dieser Betrag um zehn Prozent zu verringern heißt es, macht 1,75 Euro pro Wahlberechtigtem. (APA)