Wien - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Dienstag zur öffentlichen Verhandlung zum Thema Wiener Ausländerwahlrecht geladen. Bei der Sitzung kam sowohl ein Vertreter der Antragsteller - also der Wiener ÖVP und FPÖ-Fraktion im Gemeinderat - sowie ein Vertreter der Landesregierung zu Wort. Die umstrittene Novelle zur Gemeindewahlordnung sieht vor, dass Nicht-EU-Bürger, die seit fünf Jahren durchgehend in Wien wohnen, das aktive und passive Wahlrecht auf Bezirksebene erhalten. Die Entscheidung des VfGH wird zu einem späteren Zeitpunkt verkündet.

Gegen den Beschluss des Ausländerwahlrechtes im Landtag mit den Stimmen der SPÖ und der Grünen, hatten ÖVP und FPÖ zunächst im Ministerrat Anfang des Jahres Einspruch erhoben. Nach einem Beharrungsbeschluss im April wurde schließlich der Verfassungsgerichtshof angerufen.

Zu klären sind laut VfGH etwa folgende Fragen: Wirken sich die derzeit geltenden verfassungsrechtlichen Regelungen, die Österreichern das Wahlrecht zu allgemeinen Vertretungskörpern einräumen, auch auf die Bezirksebene aus? Oder: Hat jene Verfassungsvorschrift, die die Ausübung von öffentlichen Ämtern Staatsbürgern vorbehält, hier eine Bedeutung. (APA)