Gegen den Beschluss des Ausländerwahlrechtes im Landtag mit den Stimmen der SPÖ und der Grünen, hatten ÖVP und FPÖ zunächst im Ministerrat Anfang des Jahres Einspruch erhoben. Nach einem Beharrungsbeschluss im April wurde schließlich der Verfassungsgerichtshof angerufen.
Inland
Verfassungsgerichtshof tagt zum Wiener Ausländerwahlrecht
ÖVP- und FPÖ- Einspruch gegen aktives und passives Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger
Wien - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Dienstag zur
öffentlichen Verhandlung zum Thema Wiener Ausländerwahlrecht geladen.
Bei der Sitzung kam sowohl ein Vertreter der Antragsteller - also der
Wiener ÖVP und FPÖ-Fraktion im Gemeinderat - sowie ein Vertreter der
Landesregierung zu Wort. Die umstrittene Novelle zur
Gemeindewahlordnung sieht vor, dass Nicht-EU-Bürger, die seit fünf
Jahren durchgehend in Wien wohnen, das aktive und passive Wahlrecht
auf Bezirksebene erhalten. Die Entscheidung des VfGH wird zu einem
späteren Zeitpunkt verkündet.
Zu klären sind laut VfGH etwa folgende Fragen: Wirken sich die
derzeit geltenden verfassungsrechtlichen Regelungen, die
Österreichern das Wahlrecht zu allgemeinen Vertretungskörpern
einräumen, auch auf die Bezirksebene aus? Oder: Hat jene
Verfassungsvorschrift, die die Ausübung von öffentlichen Ämtern
Staatsbürgern vorbehält, hier eine Bedeutung. (APA)