Gemeinsam mit seinem Schulfreund Wolfgang T. hatte A. die Tat "spontan" geplant und durchgeführt. Auf einem der Grabsteine hinterließen die beiden eine Art Bekennerschreiben, in dem sie die "Kadaverstätten" der "Affen" für "nicht duldbar" bezeichneten und mit "Arischer Gruß an Jörg Haider" schlossen. Die Tat sei für den Angeklagten aus heutiger Sicht "rational sehr schwer zu erklären": "Wir haben damals gedacht: Man sollte irgendwas machen, was Wellen schlägt", so A., der sich selbst als "Mitglied des nationalen Lagers", nicht aber als "Hardcore Nationalsozialist" bezeichnete.
Nazi-Parolen
"SS", "Juden raus", "Sieg heil", "Saujude", Davidsterne und Hakenkreuze hatten A. und T., der seine Haftstrafe mittlerweile abgesessen hat und ebenfalls als Zeuge geladen war, auf 88 Grabsteine gesprüht. Die Zahl 88 (der achte Buchstabe im Alphabet ist das H, und HH steht für "Heil Hitler"), sei jedoch reiner Zufall, beteuerte A. Der Angeklagte wurde auch zur Verbreitung einer Zeitschrift befragt, die er gemeinsam mit T. in den Jahren 1993 und 1994 verfasst hatte. "Darin wurde auf subtile Weise gegen das jüdische Volk gehetzt", warf ihm der Staatsanwalt vor. A. selbst gab an, mit der Verbreitung nichts zu tun gehabt zu haben. Er habe lediglich einen Artikel verfasst und das Druckwerk als rechtlich "knapp an der Grenze" zum Verbotsgesetz beurteilt, da er zu diesem Zeitpunkt Student an der juridischen Fakultät war.