Der Hintergrund: Die EU unterscheidet in ihrem Vergaberecht zwischen prioritären Dienstleistungen (etwa Reparaturen) und nicht prioritären Dienstleistungen (etwa Sozial-und Gesundheitsdiensten). Für prioritäre Dienstleistungen schreibt die EU strenge Ausschreibungskriterien vor, für nicht prioritäre aber nicht. Dort wird von der EU lediglich "Transparenz" bei der Vergabe verlangt.
Sozial- und Bildungsbereich eingegliedert
Österreich habe nun, entgegen den EU-Vorgaben und anders als andere Mitglieds- staaten, auch im Sozial- und Bildungsbereich diese strengen Ausschreibungskriterien vorgeschrieben. Das hat Konsequenzen: Die strengen Vorgaben lassen nicht zu, dass ein Anbieter aufgrund früherer mangelhafter Leistung von der Vergabe ausgeschlossen wird. Auch sozial- und arbeitsrechtliche Kriterien dürfen bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.
Das betrifft zum Beispiel Projekte des Arbeitsmarktservices (AMS). Diese dürfen nun nicht mehr auf das spezielle Know-how, die Erfahrung und innovative Ansätze des Anbieters abgestellt werden, klagte Silvia Hofbauer von der AK am Dienstag in Brüssel. Seien diese Kriterien doch kaum zu bewerten. Statt dessen werde streng nur auf den Preis geschaut - und "damit geht teils Quantität vor Qualität. Das kann die EU mit dieser Richtlinie nicht bezweckt haben."
AMS betroffen
Das AMS spürt die Folgen dieser Richtlinie bereits deutlich: Mittlerweile bewerben sich immer mehr internationale Unternehmen um Bildungs- oder sonstige Aufträge des AMS. Da diese Firmen quersubventionieren können, seien sie oft billiger als regionale Anbieter. Das wiederum, so Hofbauer, stelle regionale Anbieter vor das Problem, dass sie ihre Kosten massiv senken müssen - vor allem die Personalkosten. Das führe, so Hofbauer, zum absurden Extrembeispiel, dass Firmen, die für das AMS ältere Frauen weiterbilden, nur junge (und damit billigere) Frauen beschäftigen können.