Die Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Staatsanwälte im Mannesmann-Prozess wegen angeblicher Verleumdung von Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann sind zurückgewiesen worden. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft stufte die Beschwerden der Anwälte des Top-Managers als unbegründet ein. "Wir werden das nicht akzeptieren und darauf reagieren", kündigte Ackermann-Verteidiger Professor Klaus Volk am Donnerstag auf Anfrage an.

Die Staatsanwälte hatten mit einem Beweisantrag zu belegen versucht, dass Ackermann die Aktionäre in der Mannesmann-Hauptversammlung falsch informiert haben soll. Ackermanns Verteidiger hatten dies als unfaire und verleumderische Attacke kritisiert. Der Bankchef sei damit fälschlich einer Straftat bezichtigt worden. Die Ankläger hatten den Beweisantrag kurz darauf zurückgenommen.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist es zulässig, mit einem Beweisantrag auch Vermutungen nachzugehen. Die Schlussfolgerungen der Staatsanwälte seien angesichts ihrer Aktenlage sogar nahe liegend gewesen. Das Düsseldorfer Landgericht hatte am Mittwoch die Beweisaufnahme in dem spektakulären Strafprozess um Millionenprämien beendet. (APA/dpa)