Die USA haben sich bisher nicht auf einen Termin für die Übertragung der rechtlichen Zuständigkeit an die Übergangsregierung festgelegt. US-Truppen hatten den früheren irakischen Machthaber im Dezember nahe seiner Heimatstadt Tikrit in einem Erdversteck aufgespürt. Seither halten ihn die USA an einem unbekannten Ort gefangen.
Nach Auffassung von Völkerrechtsexperten könnte die Regierung in Washington gegen internationales Recht verstoßen, wenn sie den von ihr als Kriegsgefangenen eingestuften Ex-Präsidenten nicht einem vollständig souveränen Staat übergibt, der die Genfer Konvention unterzeichnet hat. Mit dem Status eines Kriegsgefangenen genießt Saddam Hussein alle Rechte nach den Bestimmungen der Genfer Konvention über den Schutz von Kriegsgefangenen. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) muss Zugang zu ihm haben. Er darf weder eingeschüchtert noch beleidigt oder zur Schau gestellt werden. Die USA tragen eine politische Verantwortung für die korrekte Behandlung ihres Kriegsgefangenen auch nach der Übernahme der Verantwortung durch eine irakische Übergangsregierung.
Völkerrechtler hatten wiederholt geltend gemacht, der im vergangenen Dezember gefasste Ex-Diktator könne kein Kriegsgefangener sein, nachdem die USA mit Wirkung vom 28. April 2003 den "Kriegszustand für beendet erklärt" haben. Nach Ansicht des Völkerrechtsprofessors und ehemaligen deutschen UNO-Botschafters Tono Eitel erwartet Saddam Hussein "ein reiner Schauprozess".