Bonn - Computernutzer können seit Montag nach Angaben der deutschen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post Dokumente fälschungssicher über elektronische Datennetze verschicken. Manipulationen durch Computerhacker an elektronischer Post oder Verträgen seien durch ein neues Verfahren nun ausgeschlossen, teilte die Behörde in Bonn mit. Dazu würden die Dokumente mittels eines elektronischen Zahlen- und Buchstabencodes praktisch versiegelt. Mit der Einführung dieser sogenannten digitalen Signatur nehme Deutschland weltweit eine Pionierrolle ein. Die Kontroll- und Genehmigungsbehörde für digitale Signaturen in Deutschland nahm am Montag in Mainz den Betrieb auf. Sie verwaltet die digitalen Signaturen. Nach Angaben der Regulierungsbehörde erlaubt es die digitale Signatur jedermann, den Absender eines elektronisch versendeten Dokuments eindeutig zu identifizieren und die Unverfälschtheit der Dokumente zu prüfen. Vor allem für den elektronischen Handel im Internet sowie für finanzielle Transaktionen über die weltweiten Datennetze gewährleiste die digitale Signatur derzeit die weltweit höchste Sicherheitsstufe. "Nach menschlichem Ermessen ist der persönliche Code des Nutzers nicht zu entschlüsseln", sagte der Referatsleiter Digitale Signatur, Jürgen Schwemmer. Zusätzlich zur digitalen Signatur könnten elektronische Dokumente auch noch verschlüsselt werden, so daß sie für Fremde unlesbar blieben. Das neue Mainzer Amt untersteht der Bonner Regulierungsbehörde. Es vergibt Lizenzen an Unternehmen, die digitale Signaturen in einer Chipkarte herstellen. Dem Mainer Amt liegen derzeit rund 33 Lizenzanträge vor. In Deutschland ist bisher einzig die Deutsche Telekom zugelassene Ausgabestelle. Die Jahresgebühr für eine Chipkarte mit der digitalen Unterschrift kostet rund 150 DM. Außer privaten Kaufverträgen oder Bankgeschäften können bisher nur wenige Rechtsgeschäfte auf elektronischem Weg abgewickelt werden. Zuvor muß noch in zahlreichen Gesetzen, wie etwa dem Einkommensteuer- oder Scheckgesetz, der sogenannte Urkundsvorbehalt beseitigt werden, wonach schriftliche Dokumente mit einer eigenhändigen Unterschrift vorzulegen sind. Nach entsprechender Gesetzesänderung kann dann auch die Steuererklärung fälschungssicher per Internet an das Finanzamt verschickt oder ein Testament ohne notarielle Beglaubigung hinterlegt werden. (APA/Reuters)