"Sie hat einen Selbstmordversuch hinter sich", verrät ihr Anwalt dem Gericht. Das soll heißen, dass sie ihre Tat bitter bereut. Am 3. April hat es einen "festen Wickel" gegeben, erinnert sie sich. Ihr Mann kam damals nur sporadisch heim. Werktags war er wegen eines Gefängnisaufenthalts verhindert. (Er hatte seiner Exfrau keine Alimente gezahlt.) Am Wochenende wurde um offene Handyrechnungen gestritten.
"Wenn ich Sorgen habe, trinke ich Alkohol"
"Wenn ich Sorgen habe, trinke ich Alkohol", erklärt sie. An diesem Sonntagmorgen waren die Sorgen groß: Sekt, Magenbitter, Bier, Wein. Insgesamt knapp 2,5 Promille, errechnet der Gutachter. Nach dem Streit wollte sie gehen. Er hielt sie zurück. Er schlug sie. Sie holte ein Küchenmesser. "Das größte, das Sie finden konnten", assistiert der Richter. "Nein, es hätte noch größere gegeben", widerspricht die Angeklagte. An den Stich kann sie sich nicht mehr erinnern. Drei Zentimeter tief soll er gewesen sein. "Die siebente Rippe war angeritzt", weiß der Mediziner. Sie wollte den Mann verarzten, "aber er hat mich nicht lassen", sagt sie. Also setzte sie sich auf den Fußboden und wartete auf die Polizei.