Wien - Binnen Jahresfrist ist die Zahl der PensionsvorschussbezieherInnen um 57,4 Prozent auf 28.475 (Dezember 2003) angestiegen. Entgegen der irreführenden Bezeichnung handelt es sich dabei um eine Variante des Arbeitslosengeldes während eines Pensionsantragsverfahrens. "Das kann für die betroffenen Arbeitnehmer den direkten Weg in die soziale Notlage - zu 90 Prozent betrifft dies Frauen - bedeuten", deckt Johannes Denk, Leiter der Sozialpolitik in der AK Niederösterreich, einen bedenklichen Trend auf. AK-Präsident Staudinger sieht sich daher in seiner Kritik an der Pensionsreform bestätigt: "Viele sind zu krank zum Arbeiten - trotzdem wird der Pensionsantritt laufend erschwert."

Fallen

Statt in der erhofften Frühpension finden sich immer mehr ältere und kranke ArbeitnehmerInnen - zu 90 Prozent Frauen - ohne jegliches Einkommen wieder und müssen sich bei der/dem LebenspartnerIn sogar für die Krankenversicherung mitversichern lassen. Pensionsvorschüsse können während eines laufenden Pensionsverfahrens vom AMS gewährt werden, jedoch nur so lange, so lange auch Anspruch auf Arbeitslosengeld bestünde. Endet der Anspruch auf Arbeitslosengeld - bei über 50-Jährigen also meist nach 52 Wochen - gelten für den Pensionsvorschuss die gleichen Regeln wie für die Notstandshilfe. Es muss das Einkommen der Lebenspartnerin/des Lebenspartners mit herangezogen werden. Übersteigt das Einkommen der Partnerin/des Partners eine bestimmte Höhe, gibt es wegen der geringen Freigenzen für die pensionsvorschussbeziehende Partnerin keinen Anspruch auf Notstandshilfe und somit auch keinen Anspruch auf Pensionsvorschuss.

Diskriminierung

Durch die überlangen Pensionsverfahren bei PVA und in den Sozialgerichten, fallen immer mehr Betroffene aus der Anspruchsberechtigung für Arbeitslosengeld und Notstandshilfe heraus. Ohne Einkommen gibt es auch keine Ersatzzeiten für die eigene Pensionsversicherung. Ab diesem Zeitpunkt - und bei Ablehnung des Pensionsantrages, wie er in zwei Drittel der Fälle stattfindet - gibt es weder Kranken- noch Pensionsversicherung. Es bleibt nur die Mitversicherung bei der/dem LebenspartnerIn, was dessen Einkommen nocheinmal mit 3,4 Prozent belasten kann. Besonders perfide: "Diese Bestimmungen sind geschlechtsneutral im Gesetz definiert, treffen aber praktisch nur Frauen, ein klarer Fall von indirekter Diskriminierung", stellte AKNÖ-Sozialexperte Johannes Denk fest.

Sozial gerechte Gestaltung erforderlich

Diese Fälle häufen sich zunehmend bei Verfahren vor Sozialgerichten, die von der AKNÖ betreut werden. Die Pensionsvorschüsse sind zwar nach oben mit 26,4 Euro begrenzt, nach unten aber offen und können fließend auf Null sinken. Berufstätige Frauen, die rund 1500 Euro verdient haben, dann krank und arbeitslos werden, daraufhin einen Pensionsantrag stellen, der in der Mehrheit der Fälle abgelehnt wird, können innerhalb von zwei Jahren von 1500 Euro Monatseinkommen auf Null Einkommen abrutschen. Der Präsident der AK Niederösterreich, Josef Staudinger, fordert daher "eine sozial gerechte Gestaltung der Freigenzen, um durch die Anrechnung des Partnereinkommens die Notlage der betroffenen Familien nicht weiter zu verschärfen". (red)