Bild nicht mehr verfügbar.

Foto: APA/epa/Chowdhury
Im Streit zwischen dem Privatsender RTL und dem Hersteller eines Gerätes zum Ausblenden von Werbung im Fernsehen fällt der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstagabend ein Urteil, das weitreichende Folgen für das werbefinanzierte Fernsehen und die Sehgewohnheiten der Zuschauer haben könnte. RTL sieht in der technischen Neuerung den "Lebensnerv aller Privatsender" getroffen, da sie sich ausschließlich durch Werbung finanzieren. Der Sender will deshalb Produktion und Vertrieb des Gerätes verbieten lassen.

"Tivion" blendet Werbeunterbrechungen aus

Mit Hilfe von "Tivion", dem Nachfolgegerät der 1999 beklagten, inzwischen aber technisch überholten "Fernseh-Fee", werden nicht nur lästige Werbeunterbrechungen in Spielfilmen automatisch ausgeblendet. Nach Angaben der Herstellerfirma TC Unterhaltungselektronik AG kann das Gerät mit dem Internet verbunden werden. Deshalb können Werbepausen genutzt werden, um vor dem Gerät etwa E-Mails zu lesen und zu beantworten. Der Werbeblocker ist zudem auch Teil der Kinderschutzfunktion, weil mit ihm bestimmte Sender gesperrt und Sehzeiten und -kontingente eingegeben werden können.

TV-Sendungen könne werbefrei auf Festplatte aufgezeichnet werden

Überdies können laut Unternehmen TV-Sendungen auf Festplatte werbefrei aufgezeichnet und über Tauschbörsen im Internet weitergereicht oder von dort herunter geladen werden. Der Vereinsamung vor dem TV-Gerät beugt ein eingebautes Mikrofon und ein Webcam-Anschluß vor: Sie sollen Freisprech-Telefonate mit Bild per Internet zum Ortstarif oder kostenlos via Webphone ermöglichen. Sollte die beklagte Firma vor dem BGH obsiegen, dann will sie mit "Tivion" umgehend in Produktion gehen und es den rund 34 Millionen Haushalten mit angemeldeten TV-Geräten in Deutschland zu einem Preis von 99 Euro anbieten. (APA/AFP)