Washington - Nach anhaltenden Vorwürfen der Menschenrechtsverletzung wollen die USA jetzt jährlich die rund 500 Gefangenen auf dem US-Militärstützpunkt Guantanamo auf Kuba auf eine Freilassung überprüfen. Ende kommender Woche würden Militärkommissionen ihre Arbeit aufnehmen, sagte der hochrangige Beamte im US-Verteidigungsministerium, Gordon England, am Mittwoch in Washington. Ziel sei es festzustellen, welche Gefangenen weiter in Haft bleiben sollen oder unter Auflagen in ihre Heimatlander gebracht oder freigelassen werden.

Während des Afghanistan-Krieges hatten die USA das Gefangenenlager für mutmaßliche Taliban- und El-Kaida-Kämpfer angelegt. Zu den Gefangenen gehört auch der Deutschtürke Murat Kurnaz aus Bremen.

Jede Militärkommission soll den Angaben zufolge aus drei Offizieren bestehen und mit Informationen aller US- Regierungsorganisationen - damit auch von den Geheimdiensten - versorgt werden. Die Kommissionen wollen außerdem Informationen aus den Heimatländern sowie von den Familien der Gefangenen einholen. Jeder Inhaftierte soll sich mit Hilfe eines Dolmetschers äußern dürfen.

Die Kommissionen wollen nach den Worten von Gordon während der Überprüfung feststellen, ob Gefangene ein Sicherheitsrisiko für die USA darstellen und ob sie "wertvolle Informationen" besitzen. Gordon sprach von einer Balance zwischen den Menschenrechten für die Gefangenen sowie der notwendigen Sicherheit für die Vereinigten Staaten.

Die USA sind seit Monaten anhaltender Kritik von Menschenrechtsorganisationen ausgesetzt, weil sie auf der US- Militärbasis Guantanamo auf Kuba seit über zwei Jahren mutmaßliche Taliban-Kämpfer und El-Kaida-Mitglieder aus 40 Ländern ohne Anklage und Zugang zu Anwälten festhalten.

Die Ankündigung des Verteidigungsministeriums kommt eine Woche vor einem mit Spannung erwarteten Rechtsspruch des Obersten Gerichtshofes der USA. Die neun Richter des höchsten US-Gerichts müssen klären, ob die im Ausland festgenommenen und in Guantanamo inhaftierten mutmaßlichen militanten Islamisten und Terroristen der US- Rechtsprechung unterliegen und damit gegen ihre Inhaftierung und Haftbedingungen klagen können.

Aus Sicht der US-Regierung handelt es sich bei den Häftlingen um so genannte "ungesetzliche Kämpfer", die nicht nach dem humanitären Völkerrecht als Kriegsgefangene behandelt werden müssen. Dagegen sieht das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) den Rechtsstatus der Gefangenen weiterhin als ungeklärt an. (APA/dpa)