Glänzt die Muschel noch so schön, ihre wahre Schönheit zeigt sie doch im Wasser und nicht im Urlaubskoffer. Außerdem kann das Mitbringsel zum Zollproblem werden, warnt ÖAMTC-Touristikerin Erika Kabourek. "Für seltene Schnecken- und Muschelarten benötigt man Ausfuhrpapiere. Kann man die nicht vorweisen, drohen hohe Geldbußen." Auf Grund der bedrohten Artenvielfalt sind bereits 28.000 Pflanzen- und 5.000 Tierarten durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Cites) geschützt.

Unwissenheit kann teuer zu stehen kommen, denn die EU ist bei der unerlaubten Einfuhr bestimmter Arten noch strenger als andere Cites-Mitgliedstaaten. Der Strafrahmen reicht von 726 bis 36.336 Euro. Im Extremfall drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Unannehmlichkeiten vermeiden Souvenirjäger, wenn sie auf sämtliche aus Tiermaterialien hergestellte Mitbringsel verzichten.

Wovon man auf jeden Fall die Finger lassen soll

Südostafrika: Elefanten-, Nashorn- und Meeresschildkröten-Produkte gehören zu den unerlaubten Souvenirs, ebenso Schnitzereien aus Tropenholz. Zur Ausfuhr bestimmter Pflanzen, Insekten und Muscheln braucht man Genehmigungen.

China: Für Elfenbein-Schnitzereien gibt es strikte Export- und Importbestimmungen, für die traditionellen medizinischen Tiger-Produkte ebenso.

Karibik: Mitbringsel wie Schildpattschmuck, Schildkrötenöl und Korallen sind verboten.

USA: Kunstvolle Wandgehänge aus Federn und Schnitzereien aus Walrosszähnen dürfen nicht mitgenommen werden. Genehmigungen braucht man auch für die Ausfuhr der Produkte von Schwarzbären, Grizzlys oder Eisbären.

Südamerika: Der hübsche Papagei sollte besser im Land bleiben, denn der Export heimischer Vögel ist nicht erlaubt. Genehmigungspflichtig ist auch die Mitnahme von Orchideen und Kakteen.

Türkei: Ausgestopfte Vögel sowie lebende Schildkröten, wie sie auf den Märkten angeboten werden, können sich als teures Zollproblem entpuppen. Auch auf den Kauf von Muscheln und Meeresschnecken sicherheitshalber verzichten.

Mittelmeerländer: Der Handel mit Panzern von Meeresschildkröten ist illegal und wird geahndet. Tabu sein sollten auch Souvenirs wie z.B. Korallen. (APA)