Babic war nach seinem Geständnis bereits im Jänner schuldig gesprochen worden. Während der Verhandlung im Jänner hatte Babic "tiefe Scham und Reue" über seine Taten geäußert. Auf Grund seines Schuldbekenntnisses wurden vier weitere Anklagepunkte wegen Mordes, Grausamkeit und mutwilliger Zerstörung von Wohngebieten fallen gelassen. Als Teil der Abmachung stimmte Babic zu, mit dem Tribunal in anderen Kriegsverbrecherprozessen zusammenzuarbeiten. Unter anderem sagte er als Zeuge im Verfahren gegen den früheren jugoslawischen Staatspräsidenten Slobodan Milosevic aus.
Höhere Strafe als von Anklage gefordert
Die Richter gingen mit ihrem Urteil über das Strafmaß der Anklage hinaus, die für den heute 48 Jahre alten Politiker "deutlich weniger als elf Jahre" Haft als ausreichend bezeichnet hatte. Der Strafantrag der deutschen Staatsanwältin Hildegard Uertz-Retzlaff war im Einklang mit der Verteidigung nach dem Schuldeingeständnis von Babic erhoben worden. Eine solche - geringere - Strafe werde aber der Forderung nach Recht und angemessener Bestrafung nicht gerecht, betonte das Gericht.
Babic hat nach Überzeugung der Richter als Leiter der serbischen Zivilverwaltung in dem von Serbien beanspruchten Gebiet die Vertreibung von Tausenden und den Tod von Hunderten vor allem durch aufhetzende Reden gefördert. Außerdem sorgte er für Beschaffung und Verteilung von Waffen unter serbischen Zivilisten, erläuterte Richter Alphons Orie in der Urteilsbegründung.
"Besondere Unbarmherzigkeit und Barbarei"
Das Gericht verurteilte Babic als Mittäter in einer kriminellen Vereinigung, zu der auch der jugoslawische Ex-Präsident Slobodan Milosevic und der Freischärler- und Parteiführer Vojislav Seselj gehörten. Beide befinden sich ebenfalls im Gewahrsam des Tribunals. Die Morde und Vertreibungen, die dieser Vereinigung zur Last gelegt würden, zeichneten sich nach Darstellung der Richter durch besondere Unbarmherzigkeit und Barbarei aus. Strafmildernd wurde Babic angerechnet, dass er sich freiwillig dem Tribunal gestellt und seine Aktivitäten überzeugend bereut habe. Das Urteil ist rechtskräftig.