Die für Mittwoch angekündigten Betriebsversammlungen der Postbus-Fahrer bedeuten für Österreichs Schüler trotz des schon weit fortgeschrittenen Schuljahrs keinen generell freien Tag. Jene Kinder und Jugendlichen, die auf die Busse angewiesen sind, gelten aber als entschuldigt. Im Bildungsministerium verweist man auf das Schulunterrichtsgesetz, wonach Fernbleiben von der Schule bei einer "gerechtfertigten Verhinderung" zulässig sei. Als solche gilt unter anderem die "Ungangbarkeit des Schulwegs" - der kurzfristige Entfall der Verkehrsverbindung gehöre dazu. Dies gilt aber nicht für jene Schüler, die problemlos auf anderem Weg die Schule erreichen können. (APA)