Wegen Mordes ist Tanja S. (28) am Landesgericht Wiener Neustadt zu 18 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die - ausschließlich weiblichen - Geschworenen entschieden in dieser Frage mit 8:0 einstimmig. Die Verteidigung hatte auf Notwehr plädiert. Die Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Den Vorwurf der schweren Nötigung - dass die Beschuldigte das Opfer vorher mit angehaltener Waffe zum Ausstellen eines Zahlungsbeleges über die nach einem Autokauf ausständige Summe von 90.000 Schilling (6.541 Euro) gezwungen habe - bejahten fünf Geschworene. Der zweifachen Mutter war vorgeworfen worden, am 17. Februar 2003 in ihrer Wohnung in Traiskirchen (Bezirk Baden) den 23-jährigen Autoverkäufer Christian S. mit einer abgesägten Schrotflinte durch einen Genickschuss getötet zu haben.

Widersprüchlichkeiten

Bereits in der ersten Verhandlung Ende September 2003 hatte Tanja S. beteuert, in Notwehr gehandelt zu haben. Richter Gerhard Auer verwies in seiner heutigen Zusammenfassung des Verfahrens auf mehrere Widersprüchlichkeiten in den Aussagen der Angeklagten. Dem Schießsachverständigen zufolge sei zu 99 Prozent auszuschließen, dass sich der Schuss versehentlich gelöst habe.

In seinem Schlussvortrag hatte Staatsanwalt Johannes Schober lebenslang beantragt. Nach seinen Ausführungen hatte Tanja S. kaltblütig und überlegt gehandelt, als sie den Autoverkäufer unter Vorspiegelung eines falschen Namens in ihre Wohnung lockte. Die Verteidigung verwies auf den Rechtsgrundsatz "im Zweifel für den Angeklagten".

Lange Vorgeschichte

Die tödliche Auseinandersetzung am 17. Februar 2003 hatte eine lange Vorgeschichte. Die Frau und ihr Ehemann hatten im Mai 2000 bei einem Autohaus einen Pkw Audi a 4 um 190.000 Schilling gekauft, auf Grund von Mängeln vorerst aber nur 100.000 bezahlt. In der Folge gab Tanja S. an, die Summe am 28. Dezember 2000 bezahlt zu haben, bei der Firma ist das Geld aber nie angelangt. Mahnungen und eine Klage folgte. Die Bluttat ereignete sich einen Tag vor einer weiteren Tagsatzung am zuständigen Bezirksgericht.

Das Verfahren war vertagt worden, um durch amerikanische Behörden das Datum des Belegs mit der Unterschrift des Opfers eruieren zu lassen. Diese Untersuchung war aber technisch nicht möglich, teilten die Spezialisten des Secret Service mit. (APA)