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Kanzler Schüssel stellte klar, dass es bei der Harmonisierung für manche Berufsgruppen auch zu Verschlechterungen kommen werde.
Grundgerüst fertig
Das "Grundgerüst" der Harmonisierung ist laut Schüssel jedenfalls fertig. Mit dem 65. Lebensjahr kann in Pension gehen, wer 45 Versicherungsjahre aufzuweisen habe. Die Pensionshöhe soll 80 Prozent des Durchschnittseinkommens betragen. Die jährlichen Pensionserhöhungen solle gemäß dem Verbraucherpreisindex erfolgen, die Aufwertungen für frühere Beitragsjahre sollen verbessert werden. Schließlich will der Bundeskanzler einen "Nachhaltigkeitsfaktor" einführen, der von vornherein festlegt, wie im Pensionssystem etwa auf eine steigende Lebenserwartung reagiert werden soll.
Auch Verschlechterungen werden kommen
Klar sei, dass es für manche Berufsgruppen auch zu Verschlechterungen kommen werde. Eine Pension in der Höhe von 80 Prozent des Letztgehalts etwa - wie für Beamte - werde es nicht mehr geben.
Der Zeitplan sieht laut Schüssel bis Mitte Juli die Vorlage einer Punktation vor, Mitte August könnte ein fertiger Entwurf in die Begutachtung gehen. Im Herbst soll die Harmonisierung dann beschlossen werden, um Anfang 2005 in Kraft zu treten. Für den Bundeskanzler hat diese Harmonisierung eine "ähnliche Bedeutung Bedeutung wie die Konzeption des ASVG im Jahr 1955". Auf dem ASVG, dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, basiert das österreichische Sozialsystem. Das Pensionssystem könne dann für Jahrzehnte außer Streit stehen, hofft der Kanzler.