Damaskus - Syrien ist der Anti-Folter-Konvention der UNO unter Vorbehalten beigetreten. Wie am Sonntag in Damaskus amtlich mitgeteilt wurde, erkennt ein am Donnerstag erlassenes entsprechendes Dekret von Staatspräsident Bashar Assad das in Artikel 20 der Konvention erwähnte Komitee nicht an, das die Einhaltung der Anti-Folter-Konvention seitens der Unterzeichnerstaaten kontrollieren soll. Der syrische Anwalt und Menschenrechtler Anwar Bunni erklärte, die Unterzeichnung der Konvention sei angesichts der gleichzeitigen Vorbehalte der Versuch, die Wirklichkeit in Syrien zu vertuschen. Auch gemäß der syrischen Verfassung und Gesetze sei Folter verboten. Doch diese werde dessen ungeachtet regelmäßig praktiziert. Beweis dafür seien die jüngsten Fälle von tödlicher Folter in syrischen Gefängnissen. Im Zusammenhang mit den Übergriffen gegen die kurdische Bevölkerung in Syrien im März und April hatten Kurdenorganisationen berichtet, dass zahlreiche junge Kurden zu Tode gefoltert worden seien. (APA)