IT-Business
Telekom Austria sieht sich von ISPA-Klage wegen ADSL überrascht
TA hat A-Online Complete bereits am 4. Februar vom Markt genommen
Wien - Entgegen aller getroffenen Vereinbarungen und öffentlicher Aussagen habe der Dachverband der
österreichischen Internet Service Provider (ISPA) am 8. Februar eine Klage gegen die Telekom Austria (TA) über
den Zugang zum Produkt A-Online Complete, das die TA wegen technischer Probleme am 4. Februar vom Markt
nehmen musste, beim Oberlandesgericht Wien eingebracht, kritisierte TA-Technik-Vorstand Rudolf Fischer,
heute, Mittwoch. Die TA wollte gemeinsam mit der ISPA bis Ende Februar ein Angebot zur
Hochgeschwindigkeitstechnologie ADSL (Asymmetrical Digital Subscriber Line) erarbeiten.
Die Klage sei in keinem der zahlreichen Verhandlungsgespräche erwähnt worden, so Fischer. Entweder diene die
Klage der "bewußten Irreführung der TA und der Öffentlichkeit oder die rechte Hand weiß bei der ISPA nicht,
was die linke tut", betonte Fischer. Die Klage sei umso unverständlicher, als im Februar Gespräche über bereits
bestehende A-Online Complete-Kunden in Abstimmung mit der ISPA bewusst zurückgestellt worden seien.
Klage fordert Vertriebseinstellunf von ADSL
In der Klage werde die Vertriebseinstellung des ADSL-Produkts gefordert, A-Online Complete werde aber seit 4.
Februar nicht mehr verkauft, so Fischer. Die Klage beeinträchtige auch die Verhandlungen zwischen TA und ISPA
über die Zurverfügungstellung von ADSL an alle Internetprovider. Diese müssten nun ausgesetzt werden, da man
eine Gerichtsentscheidung nicht präjudizieren könne. Die TA sei aber weiterhin zur Fortführung der Verhandlungen
über weiterführende Angebote mit der ISPA bereit.
Die TA werde den Internetprovidern daher künftig ihr Standardangebot zu ADSL zur Verfügung stellen, das eine
Flatrate vorsieht und von der ISPA abgelehnt worden war, um ihren Verpflichtungen hinsichtlich eines
nichtdiskriminierenden Angebots nachzukommen. Allerdings sei wegen der Klage nicht sicher, wie lange die
ADSL-Flatrate-Produkte noch angeboten werden könnten, da in der Klage auch eine einstweilige Verfügung gegen
den weiteren Vertrieb aller TA-Flatrate-Produkte verlangt werde. (APA)