Berlin - Das deutsche Bundesfinanzministerium hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die Aussetzung des Defizitverfahrens gegen Deutschland und Frankreich als positiv gewürdigt. "Wir begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs", erklärte das Ministerium am Dienstag in Berlin.

"Es gibt keinen Automatismus"

Im zentralen Punkt habe der Gerichtshof die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Rats der Europäischen Finanzminister bestätigt: "Es gibt im Defizitverfahren keinen Automatismus." Vielmehr stehe dem Rat ein Entscheidungsspielraum zur Verfügung, den er genutzt habe. Das deutsche Finanzministerium betonte, der Gerichtsbeschluss sei ein "deutliches Signal" an Rat und Kommission, bei der Anwendung des Stabilitätspaktes zusammenzuarbeiten.

Bedingungen obliegen der Kommission

Der Europäische Gerichtshof hatte zuvor entschieden, die Schlussfolgerungen des Rates aufzuheben, nach denen das Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich unter bestimmten Sparauflagen ruhe. Das Gericht befand, es habe dem Rat zwar grundsätzlich frei gestanden, die Empfehlung der Kommission zur Fortsetzung des Defizitverfahren abzulehnen. Der Rat habe sich in seinen Schlussfolgerungen jedoch nicht darauf beschränkt, dies festzustellen. Vielmehr habe die Runde der Europäischen Finanzminister das Aussetzen des Verfahrens an eigene Bedingungen geknüpft. Nach den Regeln des Stabilitätspaktes obliege die Formulierung dieser Bedingungen jedoch der Kommission. (APA/Reuters/dpa)