Das Match Pasching gegen Land Oberösterreich geht nach der Präsentation des RH-Berichts in die Verlängerung. 221.000 Euro soll Fritz Böhm in die Gemeindekasse zurückzahlen.

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Die vermeintliche Ruhe um den viel diskutierten Finanzhaushalt der Gemeinde Pasching samt der umstrittenen Doppelbezüge von Bürgermeister Fritz Böhm (SP) scheint jetzt vorbei zu sein. Der für Gemeindeaufsicht zuständige Landesrat Josef Stockinger (VP) präsentierte am Dienstag den endgültigen Prüfbericht des Bundesrechnungshofes.

221.000 Euro gefordert

"Der jetzt vorliegende Bericht zeigt mehr als deutlich, dass sich die Gemeindekasse in Pasching in der Ära Böhm zu einem Selbstbedienungsladen entwickelt hat", so Stockinger. Hauptkritikpunkt sind - neben unter anderem nicht nachvollziehbaren Urlaubsentschädigungen und Bewirtungsspesen von bis zu 160 Euro pro Person - nach wie vor die Doppelbezüge von Bürgermeister Böhm. Dieser habe für Geschäftsführertätigkeiten einer gemeindeeigenen Straßenfinanzierungs-GmbH "rechtlich nicht gedeckte Bezüge in der Höhe von 221.000 Euro kassiert", heißt es in dem RH-Bericht.

Und genau dieser Betrag müsse - so Stockinger - jetzt umgehend in die Gemeindekasse zurückfließen. "Will sich der Gemeinderat nicht haftbar machen, muss er jetzt innerhalb von drei Monaten einen entsprechend Beschluss für eine Rückforderung des Geldes fassen", so Stockinger. Sollte Böhm sich uneinsichtig zeigen, wäre die logische Folge eine Klage und notfalls eine Pfändung Böhms.

"Keinen Cent gibt's"

Angesichts der 36 Seiten starken RH-Kritik müsste dem Paschinger Bürgermeister das Lachen gefrieren, doch Böhm scheint die Rückkehr ins mediale Rampenlicht zu genießen und pflegt weiter sein Image als vermeintlich unantastbarer Provokateur. Er, Böhm, habe der Gemeinde in Schillingzeiten 110 Millionen (7,99 Mio. Euro) erspart: "Von mir gibt's keinen Cent. Mir wurden die Aufgaben als Geschäftsführer samt entsprechender Entlohnung vom Gemeinderat übertragen. Wir sind doch nicht in Schwarzafrika, wo plötzlich alles anders ist." (Markus Rohrhofer/DER STANDARD; Printausgabe, 14.7.2004)