Der Verteidiger hat ihm noch rasch seine eigene Krawatte umgehängt, damit der Senat einen besseren Eindruck von ihm gewinnt. Allerdings sieht sich "der Oberste" ohnehin niemals die Menschen an, die verurteilt werden, nur deren Akten.
Nach kurzer Verhandlung bleibt dem 38-jährigen Steirer noch ein Schlusswort. Er spürt, dass es schnell gehen soll. Er merkt auch, dass keiner mehr zuhört. Er sagt: "Es tuat ma Lad, wos passiert is." - "Es tut Ihnen Leid, gut", murmelt der Vorsitzende.
Im April ist Helfried B. wegen Mordes zu 18 Jahren verurteilt worden. Der OGH legt wegen der "besonderen Heimtücke" noch zwei Jahre drauf. Somit kann der bleiche Mann abgeführt werden. "Herr Doktor, Ihre Krawatte!", ruft er seinem Anwalt noch nach. - Die darf er behalten. Er wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Polizei presste aus ihm vier Mordgeständnisse
Zunächst schien sein Fall belgische Ausmaße anzunehmen. Die Polizei presste aus ihm vier Prostituiertenmordgeständnisse heraus. "Der Kibara hat mir des so vorg'sagt", erklärte er später. Die DNA-Analyse ergab, dass er drei Morde nicht begangen haben konnte.
Zum vierten Mord bekennt er sich. Ebenso zu seinem abgrundtiefen Frauenhass. Als Kind fühlte er sich von Mädchen mit Spott verfolgt. Über seine Lehrerin sagt er: "Sie war a Drach'n. Bei ihr hab' ich mir schon 'dacht, die g'hört wegg'ramt!"