Wien - Helfried B. hat seine Stammprostituierte, die er eigentlich gerne mochte, weil sie (neun Jahre lang alle paar Monate für einige Stunden) noch am ehesten für ihn da war, in einem Wutanfall mit einem dicken Riemen erdrosselt. Er holt sich jetzt vom Höchstgericht die rechtskräftige Strafe dafür ab: 20 Jahre Haft.

Der Verteidiger hat ihm noch rasch seine eigene Krawatte umgehängt, damit der Senat einen besseren Eindruck von ihm gewinnt. Allerdings sieht sich "der Oberste" ohnehin niemals die Menschen an, die verurteilt werden, nur deren Akten.

Nach kurzer Verhandlung bleibt dem 38-jährigen Steirer noch ein Schlusswort. Er spürt, dass es schnell gehen soll. Er merkt auch, dass keiner mehr zuhört. Er sagt: "Es tuat ma Lad, wos passiert is." - "Es tut Ihnen Leid, gut", murmelt der Vorsitzende.

Im April ist Helfried B. wegen Mordes zu 18 Jahren verurteilt worden. Der OGH legt wegen der "besonderen Heimtücke" noch zwei Jahre drauf. Somit kann der bleiche Mann abgeführt werden. "Herr Doktor, Ihre Krawatte!", ruft er seinem Anwalt noch nach. - Die darf er behalten. Er wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Polizei presste aus ihm vier Mordgeständnisse

Zunächst schien sein Fall belgische Ausmaße anzunehmen. Die Polizei presste aus ihm vier Prostituiertenmordgeständnisse heraus. "Der Kibara hat mir des so vorg'sagt", erklärte er später. Die DNA-Analyse ergab, dass er drei Morde nicht begangen haben konnte.

Zum vierten Mord bekennt er sich. Ebenso zu seinem abgrundtiefen Frauenhass. Als Kind fühlte er sich von Mädchen mit Spott verfolgt. Über seine Lehrerin sagt er: "Sie war a Drach'n. Bei ihr hab' ich mir schon 'dacht, die g'hört wegg'ramt!"

Gelegentlich ging er zu Prostituierten. Bei Elisabeth S. war er Stammkunde. Für die mühsamen Liebesspiele schlüpfte er in Frauengewänder und bestand auf Fesselungsrituale. Im Juni 2002 leistete sie sich dabei den Ausspruch: "Zah an! I hab' net die ganze Nacht Zeit." - "Da hab i's Bandl g'nommen und zuzogen", sagt er. Tags darauf führte er die zerstückelte Leiche mit der Scheibtruhe, am gut besuchten Hütteldorfer Bahnhof vorbei, auf einen Mistplatz. - Das wertet das Gericht als Ausdruck "besonderer Gefühlskälte". (Daniel Glattauer, DER STANDARD Prntausgabe 15.7.2004)