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Erinnern Sie sich noch? - Napster-Gründer Shawn Fanning im Jahr 2001, kurz nachdem die Musikindustrie durchsetzen konnte, dass Napster abgedreht wird.
Eine US-Bundesrichterin in San Francisco hat am Mittwoch Anträge auf Abweisung von Klagen gegen ehemalige Investoren der früheren Musiktauschbörse Napster, darunter Bertelsmann, abgewiesen.
Das Recht, die Vorwürfe zu beweisen
Die Richterin Marilyn Patel entschied, die Kläger hätten das Recht, zu versuchen, ihre Vorwürfe zu beweisen. In den Klagen wird Bertelsmann und der Investmentfirma Hummer Winblad vorgeworfen, durch ihre Investitionen in Napster dessen Existenz verlängert zu haben. Wegen des entgangenen Umsatzes sei der Musikbranche ein Schaden von rund 17 Mrd. Dollar (13,73 Mrd. Euro) entstanden. Unter den Klägern sind die Bertelsmann-Konkurrenten Universal Music und EMI. Sie werfen dem deutschen Unternehmen vor, mit seinem Engagement bei Napster den illegalen Vertrieb von urherberrechtlich geschützten Musiktiteln gefördert zu haben.
Ein Anwalt von Bertelsmann zeigte sich in Reaktion auf den Richterbeschluss zuversichtlich, dass sich die Vorwürfe als falsch herausstellen würden.
Darlehen über 90 Millionen Dollar
Hintergrund der Klage ist ein Darlehen über 90 Mio. Dollar, das Bertelsmann im Jahr 2000 an die Musiktauschbörse vergeben hatte. Dadurch habe Napster acht Monate länger fortbestehen können als ohne Finanzspritze. Der Konzern wollte Napster übernehmen und in einen Abonnenten-Service übernehmen. Inzwischen gehört sie dem US-Softwareunternehmen Roxio, nachdem sie 2002 Bankrott gegangen war.(APA/Reuters) (Schluss) re/wi ~ WEB ~