Wien - Den kerngesunden Personalchef im Alter von 47 Jahren
in Pension schicken ohne ein ärztliches Attest, das geht in
Österreich nur bei den ÖBB. Möglich macht dies ein eigenes
Bundesbahnpensionsgesetz (BB-PG). Demnach dürfen Mitarbeiter nicht
nur mit dem vollendeten 65. Lebensjahr oder nach 35 Dienstjahren,
sondern auch ohne Rücksicht auf ihr Alter und ohne Krankheitsfall in
Pension geschickt werden, wenn sie schlicht nicht mehr gebraucht
werden. Die ÖBB sehen darin einen Ausgleich für die Unkündbarkeit von
Beamten.
Exakt heißt es in Paragraf 2, Absatz 2, Punkt 5 des
Bundesbahnpensionsgesetzes: "Angestellte der Österreichischen
Bundesbahnen (...) können von Dienstes wegen von den Österreichischen
Bundesbahnen in den dauernden Ruhestand versetzt werden, (...) wenn
dienstliche Interessen ihre Entfernung vom Dienst erfordern, ohne
dass durch Versetzung auf einen anderen Dienstposten gleichen Ranges
Abhilfe getroffen werden kann."
Abschläge
Die Abzugsregelungen gelten für die Mitarbeiter, die nach diesem
Paragrafen in den Ruhestand versetzt werden, allerdings ebenso wie
für jeden anderen Frühpensionisten. Nach 10 Dienstjahren kommt ein
solcher Mitarbeiter auf eine Pension von 40 Prozent seines
Aktivbezuges, nach 20 Dienstjahren auf 57 Prozent. Über einer
bestimmten Einkommensgrenze gibt es zusätzliche Abschläge.
Das entsprechende Gesetz gibt es laut ÖBB bereits seit dem Jahr
1898. In relevantem Ausmaß angewandt werden Frühpensionierungen ohne
Krankheitsgrund bei den ÖBB aber erst seit dem Jahr 2000. 2001 haben
die ÖBB 74 Mitarbeiter nach Paragraf 2 des BB-PG frühpensioniert,
2002 waren es 103, 2003 noch einmal 38 Mitarbeiter und heuer soll es
bisher laut ÖBB-Führung "eine Hand voll" gewesen sein. (APA)