Wien - Den kerngesunden Personalchef im Alter von 47 Jahren in Pension schicken ohne ein ärztliches Attest, das geht in Österreich nur bei den ÖBB. Möglich macht dies ein eigenes Bundesbahnpensionsgesetz (BB-PG). Demnach dürfen Mitarbeiter nicht nur mit dem vollendeten 65. Lebensjahr oder nach 35 Dienstjahren, sondern auch ohne Rücksicht auf ihr Alter und ohne Krankheitsfall in Pension geschickt werden, wenn sie schlicht nicht mehr gebraucht werden. Die ÖBB sehen darin einen Ausgleich für die Unkündbarkeit von Beamten.

Exakt heißt es in Paragraf 2, Absatz 2, Punkt 5 des Bundesbahnpensionsgesetzes: "Angestellte der Österreichischen Bundesbahnen (...) können von Dienstes wegen von den Österreichischen Bundesbahnen in den dauernden Ruhestand versetzt werden, (...) wenn dienstliche Interessen ihre Entfernung vom Dienst erfordern, ohne dass durch Versetzung auf einen anderen Dienstposten gleichen Ranges Abhilfe getroffen werden kann."

Abschläge

Die Abzugsregelungen gelten für die Mitarbeiter, die nach diesem Paragrafen in den Ruhestand versetzt werden, allerdings ebenso wie für jeden anderen Frühpensionisten. Nach 10 Dienstjahren kommt ein solcher Mitarbeiter auf eine Pension von 40 Prozent seines Aktivbezuges, nach 20 Dienstjahren auf 57 Prozent. Über einer bestimmten Einkommensgrenze gibt es zusätzliche Abschläge.

Das entsprechende Gesetz gibt es laut ÖBB bereits seit dem Jahr 1898. In relevantem Ausmaß angewandt werden Frühpensionierungen ohne Krankheitsgrund bei den ÖBB aber erst seit dem Jahr 2000. 2001 haben die ÖBB 74 Mitarbeiter nach Paragraf 2 des BB-PG frühpensioniert, 2002 waren es 103, 2003 noch einmal 38 Mitarbeiter und heuer soll es bisher laut ÖBB-Führung "eine Hand voll" gewesen sein. (APA)