Die Sozialreferentin der Bundes-ÖH, Angelika Friedl.

Foto: derStandard.at/Sonja Fercher
Foto: derStandard.at/Sonja Fercher
Einer der wichtigsten Aufgabenbereiche des Sozialreferats der Bundes-ÖH ist die Beratung der Studierenden. "Wir sind eher für die schwierigeren Fragen zuständig", erklärt die Referentin Angelika Friedl den Unterschied zwischen ihrem Referat und jenen an den Universitäten. Bei einfachen Fragen wie "Wo kann ich Studienbeihilfe beantragen", empfielt Friedl sich eher an die Sozialreferate vor Ort zu wenden.

"Die Bandbreite der Probleme ist sehr groß", erzählt Friedl von ihrem Alltag bei der Beratung. "Das geht von arbeitsrechtlichen oder sozialen Fragen zu Studieren mit Kind bis hin zu Problemem, die Studierende mit Heimen oder der Heimleitung haben." Bei schwierigeren Fällen gehe es zum Beispiel darum, dass Studierende aus für sie nicht nachvollziehbaren Gründen keine Studienbeihilfe bekommen. "Wir haben da auch mehrere Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof laufen.", erzählt Friedl. "Wir helfen auch Studierenden, dass sie bei Unterhaltsfragen zu ihrem Recht kommen. Auch da haben wir Verfahren vor normalen Gerichten laufen."

Die Bundes-ÖH gibt zu einer Reihe von arbeits- oder sozialrechtlichen Themen Broschüren heraus. Diese sind entweder bei der ÖH selbst erhältlich, können aber auch per Telefon oder Internet bestellt werden.

Problem Studiengebühren

Ein großes soziales Problem für die österreichischen Studierenden, erklärt Friedl, sind nach wie vor die die Studiengebühren: "Seit ihrer Einführung im Jahr 2001 ist es für die Studierenden immer schwieriger geworden, ihr Studium zu finanzieren. Sie sind ein enormes Problem und eine Einschränkung des Zugangs zu universitäter Bildung", kritisiert die Sozialreferentin. Das zeige die letzte Sozialerhebung des Ministeriums. Der Großteil der Studierenden müsse selbst für die Studiengebühren aufkommen. "Viele wollen nicht, dass die Eltern die Studiengebühren bezahlen. Sie wollen während ihrem Studium selbständig sein und nicht von den Eltern finanziell abhängig. Das ist ja auch gut und nachvollziehbar", meint Friedl.

Anders als das Bildungsministerium ist die ÖH davon überzeugt, dass sich die Zahl der StudienbehilfebezieherInnen seit Einführung der Studiengebühren nicht vergrößert hat. Ministerin Gehrer hatte vor Einführung der Studiengebühren angekündigt, dass die dadurch lukrierten Mittel für eine Ausweitung des Kreises der StudienbeihilfebezieherInnen gehen sollten. Angesichts der damaligen Proteste hatte sie versprochen, dass alles getan werde, um diese Studienbeiträge "sozial abzufedern". "Im Jahr 1999 haben 20 Prozent der damals rund 220.000 Studierenden Studienbeihilfe bezogen. Jetzt sind es 23 Prozent, doch von nur mehr rund 180.000 Studierenden," berichtet Friedl. "Wenn man sich die genauen Zahlen ansieht, dann sind das in beiden Fällen circa 43.000 Studierende, der Unterschied ist marginal."

Die Pressesprecherin von Ministerin Gehrer, Felicitas Herberstein hält dem entgegen, dass das abgelaufene Studienjahr 2003/2004 "einen neuen Rekord in der Studienförderung" gebracht habe: "62.447 Studierende haben Anträge auf Studienförderung gestellt, 46.067 Anträge wurden bewilligt, das sind um 2.066 oder 4,7 Prozent mehr als im Jahr davor." Im Jahr 2000, vor Einführung der Studiengebühren, seien es aber 34.000 gewesen.

Friedl erklärt diesen Unterschied damit, dass in ihren Zahlen auch jene dabei sind, die den Studienzuschuss bekommen. Diese Leistung wurde gemeinsam mit den Studiengebühren eingeführt. Den Studierenden werden die Studiengebühren über die Stipendienstelle anteilsmäßig oder zur Gänze zurückbezahlt. Im Ministerium beharrt man darauf, dass die Mittel seither ausgeweitet worden seien: Im Jahr 2000 seien 105 Millionen Euro für Studienförderung ausgegeben worden, im Jahr 2003 sei der Betrag auf 163 Millionen Euro gestiegen.

Seit 1999 nicht mehr an Inflation angepasst

Sozialreferentin Friedl fügt als weitere Kritik hinzu, dass der Betrag der Studienbeihilfe seit mehreren Jahren nicht mehr an die Inflation angepasst worden sei. "Das bedeutet, dass zwar die Löhne der Eltern gestiegen sind, aber nicht die Studienbeihilfe". Die letzte Anpassung habe es bei der Euro-Umstellung gegeben. "Damals wurden die Beträge aber nur auf ganze Euro-Beträge angehoben, was eine "Erhöhung" um einige Cent bedeutete, also wirklich verachlässigbar", kritisiert Friedl.

Im Ministerium weist man diese Darstellung zurück: Im März 1999 habe es eine Anhebung um 10 bis 15 Prozent gegeben, am 1. Jänner 2000 sei ein weiteres Mal angepasst worden. Insgesamt habe es also eine Anpassung um 13 bis 20 Prozent gegeben. Damit seien die Mittel, die für Studienbeihilfen aufgewendet werden, insgesamt ausgeweitet worden.