Sofia/Wien - Die bulgarische Regierung unternimmt einen neuerlichen Anlauf zum Verkauf von bis zu 85 Prozent des staatlichen Tabakgiganten Bulgartabak. Konkret hat die Regierung den Verkauf der Anteile der vier größten Zigarettenfabriken von Bulgartabak offiziell frei gegeben, berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Im März vergangenen Jahres hatte die Regierung in Sofia den eingeleiteten Privatisierungsprozess nach mehreren Jahren eingestellt.

Die jetzt zur Privatisierung stehenden vier Bulgartabak-Fabriken wurden in zwei Gruppen zusammengeschlossen. An den Ausschreibungen können sich nur Investoren beteiligen, die mindestens fünf Jahre Erfahrung bei der Produktion von Zigaretten und Tabakwaren und im letzten Finanzjahr Nettoeinnahmen vom Verkauf im Wert von mehr als 500 Millionen Euro erzielt haben.

Tabacco Holding nicht mehr im Rennen

Nicht mehr unter den Bietern sein wird das internationale Konsortium Tabacco Holding, dessen Geschäftsführer, der ehemalige Austria Tabak-Generaldirektor Beppo Mauhart, sich jahrelang um den Zuschlag für Bulgartabak bemüht hatte. "Das ist für mich kein Thema mehr. Die Investoren haben die Geduld verloren, das Konsortium existiert nicht mehr", sagte Mauhart am Montag zur APA.

Vor Abbruch der Privatisierung im Frühjahr 2003 galt die Gruppe "Tobacco Capital Partners" (TCP) um die Deutsche Bank als Favorit für den Zuschlag. Doch die gestellten Bedingungen seien unannehmbar gewesen, hieß es. Unter anderem wollten die Käufer die Klausel nicht akzeptieren, dass die Anteile in den kommenden fünf Jahren nicht an Dritte weiter gereicht werden können.

Gesetzesnovelle

Mauhart hatte damals die Entscheidung begrüßt. Es werde verhindert, "dass ein so wichtiger Wirtschaftszweig an eine Gruppe geht, die offensichtlich nicht in der Lage ist, das Unternehmen weiter zu führen". Zuvor hatte Mauhart von einem "abgekarteten Spiel" gesprochen und Verstöße gegen Ausschreibungsbedingungen geortet. Nach einer Disqualifikation des Mitbewerbers durch das bulgarische Verfassungsgericht änderte die Regierung mit einer Gesetzesnovelle rückwirkend das geltende Privatisierungsrecht, die höchstgerichtliche Entscheidung wurde aufgehoben, der Rechtsweg ausgeschlossen. (APA)