Die Einführung des Zivildienstes war eine der Reformen der frühen Kreisky-Jahre. Ab 1975 konnten junge Männer aus Gewissensgründen einen Wehrersatzdienst leisten. Bis dahin wurden sie zum Bundesheer einberufen und konnten dort einen Dienst ohne Waffe ableisten - was aber vielen Gewissensnöte verursachte.
Die Gewissensnöte mussten in den ersten Jahren vor einer Kommission glaubhaft gemacht werden, die die Ablehnung von Gewalt hinterfragte und die Aussagen des Wehrdienstverweigerers zu erschüttern versuchte.
1992 wurde die Gewissensprüfung abgeschafft.
Im Gegenzug wurde (auf Drängen der Militärs, die in der Dienstdauer ein Steuerungsinstrument sahen) die Dienstzeit für Zivildiener verlängert, zunächst auf zehn, schließlich aber auf zwölf Monate.
Die längere Dauer hat aber nichts daran geändert, dass sich die Zahl der Zivildiener seit Anfang der Neunzigerjahre vervierfacht hat und heuer einen Höchststand von rund 10.000 erreichen wird.
Umstritten ist auch, wer eigentlich die - zum Innenressort gehörende - Zivildienstverwaltung besorgen sollte. Im Jahr 2002 wurde die Verwaltung vom Innenministerium an die vom Roten Kreuz betriebene Zivildienstverwaltungs-GesmbH (ZD) ausgegliedert. Dagegen wurde eingewendet, dass das Rote Kreuz damit unter den Organisationen eine Sonderstellung bekommen hat - ob die Ausgliederung verfassungskonform war, wird derzeit geprüft. (cs/DER STANDARD, Printausgabe, 20.7.2004)