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"Tätervolk", Deutschlands Unwort des Jahres 2003

Foto: APA/dpa/Mey
Frankfurt - Die hessische CDU hat den Fuldaer Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann wegen seiner als antisemitisch kritisierten Rede vom 3. Oktober 2003 ausgeschlossen.

Das Parteigericht habe die Anwälte beider Seiten am Dienstag über diese Entscheidung informiert, erklärte der hessische CDU-Generalsekretär Michael Boddenberg in Wiesbaden. Hohmann ließ für den Nachmittag eine Stellungnahme ankündigen. Bereits im November 2003 hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Hohmann ausgeschlossen. Auch die hessische CDU leitete nach anfänglichem Zögern ein Ausschlussverfahren ein. Ein Partei-Ausschluss lässt sich allerdings weitaus schwieriger bewerkstelligen als der aus der Fraktion: Die hessische CDU musste Hohmann in dem Verfahren juristisch einwandfrei nachweisen, dass er gegen die Grundsätze der Christdemokraten verstoßen hatte.

"Tätervolk"

In seiner Rede zum Tag der Deutschen Einheit hatte Hohmann in seinem osthessischen Wahlkreis Fulda jüdisch-stämmige Kommunisten für Verbrechen während der Oktoberrevolution im Jahr 1917 in Russland verantwortlich gemacht. Seinem Redetext zufolge sagte er: "Mit einer gewissen Berechtigung könnte man im Hinblick auf die Millionen Toten dieser ersten Revolutionsphase nach der Täterschaft der Juden fragen." Juden seien in großer Anzahl sowohl in der Führungsebene als auch in Erschießungskommandos der Tscheka, des kommunistischen Geheimdienstes, aktiv gewesen, sagte Hohmann laut Redetext. "Daher könnte man Juden mit einiger Berechtigung als Tätervolk bezeichnen. Das mag erschreckend klingen. Es würde aber der gleichen Logik folgen, mit der man Deutsche als Tätervolk bezeichnet", hieß es im Redetext.

Das Wort "Tätervolk" wurde zum Unwort des Jahres 2003 erklärt. (Reuters)