Wien - Beim börsenotierten Linzer Technologie-Konzern VA Tech ist der Streit zwischen den beiden Großaktionären ÖIAG und Mirko Kovats seit heute um eine neue Facette reicher.

War bisher in der Übernahmekommission nach der turbulenten Hauptversammlung (HV) vom 29. April nur ein Feststellungsverfahren gegen Kovats - angestrengt von der Staatsholding - anhängig, gibt es nun ein weiteres Feststellungsverfahren zur Klärung der Beteiligungsstruktur bei VA Tech.

Dieses Verfahren - beantragt von Kovats' Victory Industriebeteiligung - richtet sich gegen die ÖIAG. In beiden Fällen hat die Übernahmekommission allenfalls ein Pflichtangebot auslösende Verhaltensweisen zu prüfen.

Abgestimmtes Verhalten

Wie die Kommission Mittwochnachmittag mitteilte, führte die Victory in ihrem Antrag unter anderem aus, dass aus ihrer Sicht sowohl im Vorfeld der außerordentlichen HV im September 2003 als auch der ordentlichen HV im April 2004 ein abgestimmtes Verhalten zwischen ÖIAG und Victory vorgelegen habe, und daher allenfalls lediglich ein gemeinsames Pflichtangebot an die VA Tech-Aktionäre in Betracht käme.

Die ÖIAG, größter Aktionär des Anlagenbauers, ist mit 15 Prozent an VA Tech beteiligt, Kovats' Victory nach früheren Angaben mit 12,5 Prozent.

Die Übernahmekommission prüft jetzt, ob die Staatsholding gemeinsam mit Kovats bzw. der Victory vorgehender Rechtsträger ist bzw. war, ob sie ebenfalls zur Stellung eines Angebots im Sinne des Übernahmegesetzes erfasst ist, ob deshalb das Stimmrecht aus ihren Aktien an der VA Tech ruht und ob durch die ÖIAG die Mitteilungspflicht verletzt wurde.

Selbiges überprüft die Kommission bei Kovats und dessen Victory. Aus verfahrensökonomischen Gründen, so hieß es, werden die beiden anhängigen Feststellungsverfahren zusammengelegt.

Eklat bei Hauptversammlung

Wie berichtet hatte die Victory um Kovats in der Hauptversammlung am 29. April für einen Eklat gesorgt, indem sie die ursprünglich selbst sowie vom Vorstand und Aufsichtsrat der VA Tech bereits befürwortete Kapitalerhöhung gemeinsam mit anonymen Aktionärsgruppen zu Fall gebracht hatte.

Sollte sich die Kovats-Gruppe bei ihrem Stimmverhalten mit diesen Aktionärsgruppen (angeblich aus der Schweiz) abgesprochen haben, würde der "Übernahmetatbestand" vorliegen. Nach den Konzernsatzungen der VA Tech muss nämlich eine Aktionärsgruppe, sobald sie über mehr als 20 Prozent des Aktienkapitals verfügt, ein Übernahmeangebot legen.

Prüfung von neutraler Seite

"Wir begrüßen den Umstand, dass von neutraler Seite der Sachverhalt einer eingehenden Prüfung unterzogen wird", sagte ÖIAG-Vorstand Peter Michaelis zum jetzigen Prüfverfahren gegen die Staatsholding. "Die ÖIAG hat immer als verantwortungsvoller Eigentümer agiert und dabei selbstverständlich die Grenzen des Übernahmerechts respektiert".

Dass wir dabei mit anderen Eigentümern zum Vorteil des Unternehmens den Dialog pflegen, kann man uns wohl kaum zum Vorwurf machen. Darüber hinaus stehen wir im Rahmen der routinemäßigen Beurteilung allfälliger Fragen laufend in Kontakt zur Übernahmekommission." (APA)