Allein die Kosten für die Verteidigung von Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann beziffert das Geldinstitut auf 1,9 Mio. Euro. Die Staatskasse wird aber nur einen geringen Teil dieser Summe erstatten.
Mit dem Freispruch übernimmt der deutsche Staat die Prozesskosten und fast 400 Euro pro Verhandlungstag für jeden der zwölf Verteidiger.
Die tatsächlichen Honorare für die Verteidiger betragen ein Vielfaches - die Differenz tragen die Angeklagten oder deren Unternehmen selbst, beziehungsweise deren Rechtsschutz- Versicherungen.