Ablauf
Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) wird zunächst die Regierungskollegen über seinen Vorschlag informieren. Möglich wäre dies im Sommer-Ministerrat am 10. August oder im ersten regulären Ministerrat nach der Sommerpause am 24. August.
Anschließend teilt der Kanzler dem Nationalratspräsidenten, Andreas Khol (V), die beabsichtigte Personalentscheidung mit. Khol setzt dann ein Konsultationsverfahren im Parlament in Gang. Die Klubvorsitzenden befassen sich mit dem Regierungsvorschlag. Das Ergebnis der Beratungen der Klubchefs - der Beschluss muss nicht einvernehmlich sein - teilt der Nationalratspräsident wieder dem Kanzler mit.
Offizielle Beschlussfassung im Ministerrat
Es folgt der offizielle Beschlussfassung im Ministerrat, der dann wieder an das Parlament geht, wo sich der Hauptausschuss mit dem Regierungsbeschluss beschäftigt. Im Hauptausschuss genügt ein Mehrheitsbeschluss. Es ist damit zu rechnen, dass nur die Regierungsfraktionen ÖVP und FPÖ diese wichtige Personalentscheidung der schwarz-blauen Regierung unterstützen werden.
Die Sommerpause des Parlaments endet zwar erst am 15. September. Der Hauptausschuss kann jedoch auch außerhalb der Tagung jederzeit einberufen werden. Es wird damit gerechnet, dass die Sitzung in der ersten September-Hälfte stattfinden wird. Ein Termin wurde noch nicht fixiert.
Bundesverfassungsgesetz (Art. 23c) regelt
Das Prozedere, wonach die Regierung bei der Ernennung des österreichischen Mitglieds der EU-Kommission das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss herzustellen hat, ist im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG Artikel 23c) geregelt.
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