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Aber was kann Gewalt alles bedeuten?
Die Definition der UNO ist im Artikel 1 der UN-Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen zu finden und meint "jede gegen Frauen aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit gerichtete Gewalthandlung, durch die Frauen körperlicher, sexueller oder psychischer Schaden oder Leid zugefügt wird oder werden kann, einschließlich der Androhung derartiger Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsberaubung, gleichviel ob im öffentlichen oder privaten Bereich".
Auch wenn Gewalt in der Familie seit den 70er-Jahren zum öffentlichen Thema gemacht wurde, muss noch immer weltweit jede 3. Frau im Laufe ihres Lebens Opfer schwerer Gewalt werden. Und das zumeist auch noch durch Verwandte oder Bekannte.
Folgen der Gewalt
Die Folgen gehen aber weit über physische Schäden hinaus. Die Angst vor weiteren Übergriffen lässt das Selbstvertrauen der betroffen Frauen sinken. Depressionen und Angstzustände sind oftmals die Folge, ebenso wie Depressionen und Selbstmord. Exitstrategien lassen sich in solch einem Zustand schwer alleine finden. Dennoch schrecken viele Frauen davor zurück, ihre Probleme zu kommunizieren, entweder aus Scham oder verletztem Ehrgefühl.
Auch die ökonomischen - und damit auch volkswirtschaftlichen - Schäden sind enorm. Geschätzte fünf Prozent der Arbeitszeit von Frauen in den sich entwickelnden Ländern gehen aufgrund von gewalttätigen Übergriffen verloren. Und auch die Frauen müssen aufgrund des Arbeitsausfalls enorme finanzielle Einbußen hinnehmen, in Chile überstieg die Summe 1996 zwei Prozent des Bruttoinlandsproduktes.
In Österreich jede 5. Frau betroffen
Aber auch in den sogenannten entwickelten Ländern des Westen und Nordens sind die Zahlen erschreckend. In Österreich ist jede fünfte Frau von Gewalt betroffen, egal welchen Alters und aus welcher Gesellschaftsschicht. Unterschiede finden sich hierbei weniger in der Brutalität oder Reflektiertheit der Männer, eher kann aus Erfahrung der Autonomen Frauenhäuser Österreich auf unterschiedliche Strategien zurück geschlossen werden. Psychoterror und Schläge auf den Kopf (und damit schwerer sichtbaren Wunden) kämen vor allem bei Akademikern vor.
Das in Österreich geltende Opferschutzgesetz gibt der Verfolgung von Straftätern durchaus gelungene Werkzeuge in die Hand. Dennoch bleibt die Frage bestehen, ob Gewalt an Frauen - als Strategie der und zur Diskriminierung - ohne die vorherige völlige gesellschaftliche Gleistellung von Mann und Frau beseitigt werden kann.