Karlsruhe - Auch Rechtsextreme sind von der grundgesetzlich verbrieften Meinungsfreiheit geschützt. In einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss gab das deutsche Bundesverfassungsgericht nachträglich dem Landesverband Nordrhein-Westfalen der rechtsextremen Partei NPD recht, der gegen das Verbot einer für den 26. Juni in Bochum geplanten Demonstration geklagt hatte. Damit setzte der Erste Senat einen Schlusspunkt unter einen jahrelangen Streit mit dem Oberverwaltungsgericht in Münster.

Die NPD hatte eine Demonstration unter dem Motto "Keine Steuergelder für den Synagogenbau. Für Meinungsfreiheit" angemeldet. Die Versammlungsbehörde sah darin - wie auch später das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - eine Ersatzveranstaltung für eine schon früher verbotene Demonstration (Motto: "Stoppt den Synagogenbau - 4 Millionen fürs Volk!") und verwies auf das frühere Verbot.

Die Karlsruher Richter sahen dafür keine Rechtsgrundlage. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit gelte auch für Minderheiten; es dürfe nicht unter den Vorbehalt gestellt werden, dass die geäußerten Meinungsinhalte den herrschenden sozialen oder ethischen Auffassungen widersprechen. (APA/dpa)