Wien - Die Streichung der Zuverdienstgrenze beim Kindergeld haben am Donnerstag SPÖ und Grüne gefordert. Die Arbeiterkammer will eine Reform dieser Regelung und Verbesserungen. Kritisiert werden in den Aussendungen generell unklare Richtlinien.

Kuntzl: "Geeignete finanzielle Lebensplanung unmöglich"

SPÖ-Familiensprecherin Andrea Kuntzl moniert, dass Familien von der "Gnade des jeweils politisch Verantwortlichen abhängig" seien, weil es keine eindeutige gesetzliche Regelung gebe. "Wer garantiert Rechtssicherheit?" fragt Kuntzl und bekräftigt, dass die Abschaffung der Zuverdienstgrenze ein Gebot der Stunde sei. Die Rede sei von Rückzahlungen für das Jahr 2002, die erst im März 2005 geltend gemacht werden sollen - "eine geeignete finanzielle Lebensplanung ist doch in solch einem Rahmen gar nicht möglich."

In dieselbe Richtung argumentiert die Familiensprecherin der Grünen, Sabine Mandak. "Auch wenn es weniger Frauen betrifft als angenommen, muss die Zuverdienstgrenze beim Kindergeld sofort gestrichen werden", fordert sie. Die Bedingungen der Zuverdienstgrenze beim Kindergeld seien unübersichtlich und unklar. "Es gibt zwar eine Grenze, aber trotzdem wurde ein Puffer von 15 Prozent geschaffen, bei dem es nicht notwendig ist, das Kindergeld zurückzuzahlen", die Eltern würden nur verunsichert, kritisiert Mandak.

AK-Forderungen

Christoph Klein, Leiter des Sozialbereichs in der AK Wien, will eine Reform der Kindergeld-Richtlinie: Zunächst sollen jene, die mit einer Rückforderung rechnen müssen, nicht mit einem Schlag die ganze bezogene Leistung zurückzahlen müssen, sondern nur den die Zuverdienstgrenze überschreitenden Differenzbetrag.

Darüber hinaus sollen AlleinerzieherInnen und Familien mit sehr niedrigem Einkommen den BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld gleichgestellt werden. Das würde einen Zuverdienst von 14.600 statt nur 5.200 Euro bedeuten. Auch will die AK eine einfachere Definition der Zuverdienstgrenze: Ausschlaggebend soll das Bruttoeinkommen sein. Schließlich sollen ArbeitnehmerInnen die Wahlmöglichkeit bekommen - entweder sie bleiben einkommensmäßig - unabhängig vom Ausmaß der Arbeitszeit - unter der Zuverdienstgrenze wie bisher, oder aber sie arbeiten - unabhängig von der Einkommenshöhe - Teilzeit. So könnten auch gut qualifizierte Frauen in Form von Teilzeit wieder einsteigen und damit ihre Chancen auf Erhalt des Arbeitsplatzes verbessern, ohne sich zwischen Kinderbetreuungsgeld und Erwerbstätigkeit entscheiden zu müssen. (APA)