Auf eine Prognose hinsichtlich der Wahlbeteiligung will sich niemand einlassen, "sie wird aber sicher niedriger sein als zuletzt", räumte Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V) beim Start des ÖVP-Wahlkampfs ein. 1999 lag die Wahlbeteiligung bei 87,81 Prozent, 1994 bei 89,26 Prozent - vorher hatte sie in Vorarlberg seit 1945 die 90-Prozent-Marke stets übertroffen.
Absturz in Tirol
Bei der im Vorjahr abgehaltenen Tiroler Landtagswahl, wo die Wahlpflicht ebenfalls zum ersten Mal ausgesetzt war, sank die Wahlbeteiligung um knapp 20 Prozentpunkte auf 60,9 Prozent. In Salzburg und Kärnten machten bei den diesjährigen Abstimmungen über die Zusammensetzung der Landtage hingegen 77,3 Prozent (Salzburg) bzw. 78,6 Prozent (Kärnten) der Wahlberechtigten von ihrem Wahlrecht Gebrauch.
Abhängig von der Wahlbeteiligung ist die Anzahl der Stimmen, die in den vier Vorarlberger Wahlkreisen (stimmen mit den Bezirken überein) zur Erringung eines Grundmandats notwendig sind. Im Bezirk Bludenz werden basierend auf der Volkszählung 2001 nur noch sechs Mandate (1999: sieben) vergeben, dafür im Bezirk Feldkirch zehn (1999: neun). Im Vergleich zu 1999 gleich geblieben ist die Zahl der Mandate in den Bezirken Bregenz (zwölf) und Dornbirn (acht). Insgesamt werden also 36 Abgeordnete gewählt (seit 1959, vorher 26).
Gehen am 19. September 75 Prozent der Wahlberechtigten wählen, brauchen die Parteien zwischen rund 4.300 (Bezirk Dornbirn) und 4.700 (Bezirk Bregenz) Stimmen für ein Grundmandat. Sollte hingegen (wie in Tirol) nur jeder Sechste an der Wahl teilnehmen, reichen im Bezirk Dornbirn etwa 3.500 Stimmen zum Einzug in den Landtag, in den Bezirken Bludenz und Feldkirch jeweils rund 3.600 und im Bezirk Bregenz 3.800. Schafft es demnach eine Partei bei niedriger Wahlbeteiligung ihr Potenzial auszuschöpfen, kann sie mitunter einen großen Sprung nach vorne machen.
Eine niedrige Wahlbeteiligung könnte somit speziell für jene Fraktionen zu einer Chance werden, die den Einzug in den Landtag nicht sicher haben. Wem nämlich in den Bezirken ein Grundmandat versagt bleibt, der hat noch die Chance, über die Verteilung der Restmandate einen Sitz im Landtag zu ergattern. Voraussetzung für ein Restmandat ist allerdings das Übertreffen der Fünf-Prozent-Marke. "Beim letzten Mal haben wir 4.300 Stimmen erreicht", rechnet Bernhard Amann von "Vau-heute" vor, "bei einer Wahlbeteiligung von 60 Prozent fehlen nur noch zusätzliche 3.000 Stimmen, um die Fünf-Prozent-Hürde zu knacken".