Bild nicht mehr verfügbar.

Im vorigen Jahr kooperierte der AUA-Bertiebsrat mit dem ÖGB. Heuer verzichtete man auf ihn.

Foto: Reuters/BADER
Wien – Auch wenn der AUA- Betriebsrat zuversichtlich ist, dass es in den für Anfang nächster Woche angesetzten Gesprächen zu einer Einigung über einen neuen Kollektivvertrag bei der Fluglinie kommt, hat die Arbeitsniederlegung am vergangenen Freitag nun eine breite Diskussion in Wirtschaftskreisen losgetreten. AUA-Chef Vagn Sörensen hatte nämlich angekündigt, die Haftungsfrage im Zusammenhang mit dem Streik prüfen und eventuell klagen zu wollen, nachdem bekannt wurde, dass der Gewerkschaftsbund (ÖGB) dem Streik seinen Segen dezidiert nicht erteilt hatte ( der Standard berichtete). Für Sörsensen geht es dabei "um Ausfälle in Höhe von 650.000".

Trotzdem wird aller Voraussicht nach nicht geklagt. Wie Arbeitsrechtler nämlich ausführen, "sei das Streikrecht nicht nur im Staatsgrundgesetz, sondern auch in der EU- Grundrechtscharta verankert". Außerdem gibt es in Österreich im Gegensatz zu Deutschland, wo sogar für Arbeitsniederlegungen penibel genormte Abläufe vorgeschrieben sind, kein niedergeschriebenes Streikprocedere. Das gibt es nur in den internen Vereinsstatuten des ÖGB.

"Streiks brauchen ÖGB-Segen nicht"

"Der Segen der Gewerkschaft für einen Streik ist deshalb nicht zwingend notwendig," heißt es deshalb auf Standard-Anfrage in Juristenkreisen unisono. Das Okay von der ÖGB-Spitze einzuholen macht freilich schon allein deshalb Sinn, weil die Gewerkschaft ihren streikenden Mitgliedern nur dann für die Dauer des Protestes auch eine Entschädigung zahlt.

Dafür, dass Unternehmer klagen, gibt es allerdings keine prominenten Präzedenzfälle. Eine Schadenersatzklage müsste sich nämlich auf rechtswidriges Verhalten stützen können. Und dies ist‑ in Österreich nur dann der Fall, wenn etwa Lieferanten durch Blockaden von der Firma fern gehalten würden oder Gewalt angewendet bzw. Maschinen zerstört würden. Klagsdrohungen seien deshalb vielmehr "das Säbelrasseln, das auch zu einem Streik dazugehört".

Keine lange Liste

Die Liste solcher Protestmaßnahmen ist in Österreich im Übrigen nicht sehr lang. Zuletzt in Erinnerung: Aktionen gegen die Voest-Teilprivatisierung (2003). Ein Jahr zuvor fettete der Streik der Hochschullehrer gegen die Uni-Reform der schwarz-blauen Regierung und die Proteste der Postbus-Mitarbeiter gegen den Verkauf ihres Unternehmens die Statistik mit insgesamt 74.445 Stunden auf.

Sucht man die höchste Zahl an Streikstunden in der Zweiten Republik, muss man bis ins Jahr 1962 und zu 200.000 Metallern zurückgehen, die vier Tage hindurch die Produktion brach liegen ließen, wodurch eine Istlohnerhöhung und die Abschaffung eigener Frauenlohngruppen erkämpft wurden. Außerdem gingen damals auch noch die Polizisten auf die Barrikaden.

1972 blieben dann erstmals die AUA-Piloten am Boden – sie streikten damals für bessere Passagier- und Gepäckkontrollen.(Monika Bachhofer, Der Standard, Printausgabe, 20.08.2004)