Wegen angeblich unsauberer Verwendung ihrer Gebührengelder geraten Deutschlands öffentlich-rechtliche Sender immer mehr unter Druck. Nun will die EU die so genannte Transparenzrichtlinie auf die Fernsehanstalten anwenden, berichtet das Handelsblatt. Die verpflichtet Unternehmen mit staatlichem Auftrag, eine getrennte Buchführung vorzunehmen.

Aus den Büchern müsse klar ersichtlich sein, dass die Fernsehgebühren ausschließlich für die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben verwendet würden. Die Kommission will damit unerwünschte Wettbewerbsverzerrungen verhindern helfen.

Im vergangenen Jahr prüfte Brüssel die Onlineangebote der britischen BBC und der niederländischen NOS. Nun nimmt sie sich Deutschlands öffentlich-rechtliche Sender vor. Zum Beispiel sei die ARD an mächtigen Filmproduzenten beteiligt und baue ihre Onlinepräsenz beständig aus. Dort befürchtet man nun, dass Brüssel den Onlinebereich vom Rundfunkauftrag abkoppeln könnte.

"Grauzone"

Branchenexperten wittern Gefahr auch für den ORF, obwohl das neue ORF-Gesetz die getrennte Buchführung bereits vorschreibt und die Anstalt stets darauf beharrt, die geforderte Transparenz bestehe bereits: "Die Verwendung der Mittel nicht nur für die Geschäftsführung, sondern auch für die oben genannten Prüforgane" sei jederzeit nachvollziehbar, heißt es.

Die Frage, ob bzw. was alles am ORF öffentlich-rechtlich ist, bleibt freilich ausgeklammert. Speziell das Internet gilt vielen als "Grauzone", eine Prüfung brächte den "ORF ganz schön in die Bredouille", vermuten Beobachter. Nach außen hin präsentiert sich die Anstalt aber als Vorzeigeschüler: "Die geforderte Transparenz besteht also bereits im ORF, obwohl die Transparenzrichtlinie in Österreich noch gar nicht gesetzlich umgesetzt wurde", informiert sogar der Kundendienst. (Doris Priesching/DER STANDARD; Printausgabe, 25.8.2004)