45 Versicherungsjahre sind damit auf jeden Fall "leichter" zu erreichen als die gleiche Zahl an Beitragsjahren. Für ein Beitragsjahr muss man Beiträge in das Pensionsversicherungssystem selbst geleistet haben, was natürlich in erster Linie auf Zeiten der Beschäftigung zutrifft. Aber auch wenn keine Beschäftigung vorliegt, kann man bei einer freiwilligen Weiterversicherung durch Einbezahlung in das System Beitragszeiten erwerben.
Ersatzzeiten
Daneben gibt es aber auch Ersatzzeiten, die zu Beitragszeiten werden können. Dazu zählen die Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten. Diese gelten grundsätzlich als Ersatzzeit, bei Nachkauf werden sie aber zu einer Beitragszeit.
Zu den reinen Ersatzzeiten zählen Präsenzdienst und Zivildienst. In früheren Jahren war eine der häufigsten Ersatzzeiten die "Kriegsdienstzeit" oder Zeiten der Kriegsgefangenschaft. Diese Regelung ist zeitbedingt de facto ausgelaufen. Darüber hinaus fallen hinein: die Zeit des Bezugs von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, Krankenstand (erst dann, wenn kein Entgeltanspruch mehr besteht - solange Entgelt bezogen wird, und man ist krank, werden ja Beiträge bezahlt), das Übergangsgeld (bei schwerer Krankheit nach einer Rehabilitation), das Wochengeld nach der Geburt eines Kindes oder die vier Jahre nach der Geburt (Kindererziehungszeit).
Neuzugänge
Im Vorjahr hatten von 56.919 Neuzugängen in die Pension (es handelt sich um Eigenpensionen ohne Witwen-, Witwer- oder Waisenpensionen, davon 27.915 Männer, 29.004 Frauen) 8.151 Männer mindestens 45 Versicherungsjahre erreicht. Von den 8.151 Männern wiesen 5.175 Männer 45 Beitragsjahre auf - und konnten damit nach den Vorstellungen von FPÖ und ÖAAB ohne Abschläge in die Frühpension gehen.