Brüssel - Die Gerüchte um einen Vorschlag der EU-Kommission zur Lockerung des Stabilitätspakts verdichten sich.

Nach einem Bericht des französische Wirtschaftsmagazins "Les Echos" (Montagausgabe) will die EU-Kommission konkret zwei Änderungen vorschlagen: Die eigentlich vorgesehen Budgetdefizitgrenze von 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) soll demnach nicht nur in Zeiten tiefgreifender Rezession, sondern bereits bei lang anhaltendem schwachen Wirtschaftswachstum ausgesetzt werden. Außerdem soll, wenn ein Land gegen die Defizitvorgaben verstößt, künftig von Fall zu Fall entschieden werden, in welchem Zeitraum die Vorgaben wieder strikt erfüllt werden müssen, schreibt "Les Echos".

Bisherige Regelung

Nach den derzeitigen Regeln des Stabilitätspaktes darf die Neuverschuldung eines Landes drei Prozent des BIP nur dann überschreiten, wenn die Wirtschaft in diesem Staat um mehr als 0,75 Prozent schrumpft. Wächst hingegen die Wirtschaft und die Neuverschuldung liegt trotzdem über der Defizitgrenze, muss das Land Gegenmaßnahmen ergreifen, die das Defizit spätestens im dritten Jahr nach der ersten Überschreitung wieder unter drei Prozent bringen sollten, so die Theorie.

Tatsächlich werden sowohl Deutschland als auch Frankreich 2004 im dritten Jahr in Folge die Drei-Prozent-Grenze bei der Neuverschuldung nicht einhalten. Auch Portugal, Griechenland, die Niederlande und Großbritannien werden heuer gegen das Neuverschuldungskriterium verstoßen.

Beschluss vom November

Auslöser der jetzigen Diskussion um eine Lockerung des Paktes war ein Beschluss der EU-Finanzminister von November 2003, wonach entgegen den geltenden Bestimmungen vorerst keine Sanktionen gegen Deutschland und Frankreich eingeleitet werden sollten. Mitte Juli hat der EuGH diese Entscheidung jedoch in einem spektakulären Urteil aufgehoben. In letzter Konsequenz drohen den betroffenen Ländern in einem Defizit-Strafverfahren Geldstrafen in Milliardenhöhe - konkret zwischen 0,2 und 0,5 Prozent des jeweiligen Bruttoinlandsprodukts.

Die EU-Kommission wird voraussichtlich am Freitag ihren Fahrplan zur Reform des Stabilitätspakts vorlegen. Die detaillierten Änderungsvorschläge der Kommission sollen dann am 9. September beim EU-Finanzministerrat diskutiert werden. (APA)