Regionale Unterschiede bei Strafmandaten sollen angeglichen werden
"Strafgeldgipfel" im Verkehrsministerium am 13. September - Mit Infografik
Redaktion
,
Wien - Ein Gipfel zur Angleichung der in Bundesländern und
Regionen unterschiedlichen Verkehrsstrafen findet am 13. September im
Verkehrsministerium statt. Vizekanzler Gorbach (F) hatte
dieses Zusammentreffen bereits im Juli angekündigt, nachdem Kritik an
den verschiedenen Höhen der Pönalen laut geworden war. Teilnehmen
werden neben den Autofahrerclubs ARBÖ und ÖAMTC unter anderem
Ländervertreter, zuständige Beamte und das Kuratorium für
Verkehrssicherheit (KfV). Im Vorfeld wurde bereits eine
Vereinheitlichung gefordert.
Einführung einkommensabhängiger Strafen gefordert
ARBÖ und ÖAMTC treten - wie schon des Öfteren - für einen Katalog
von Regelbußen ein. Der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) forderte zudem
die Einführung einkommensabhängiger Strafen, wie es sie
beispielsweise in Schweden gibt. Zudem sollten die Tarife auf
internationales Niveau angehoben werden, forderte der Club: Laut VCÖ
liegt beispielsweise die Mindeststrafe für Alko-Lenker in Österreich
mit 215 Euro um ein Drittel unter dem Durchschnitt der EU-15 von 329
Euro.
Verkehrsstaatssekretär Kukacka (V) verwies darauf, dass in straßenverkehrsrechtlichen Angelegenheiten
die Bundesgesetze von den Landesregierungen vollzogen werden. Nur auf
den Autobahnen bestünden gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO)
bestimmte Vollzugskompetenzen für den Verkehrsminister, etwa bei
Verordnungen über die Festlegung von Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Der Vollzug liege hier wieder in der Kompetenz der Länder, erklärte
Kukacka.
Verreinbarung
Zu einer Vereinheitlichung der Verkehrsstrafen in Österreich sei
entweder eine Novelle zum österreichischen Bundesverfassungsgesetz
oder eine freiwillige Vereinbarung der Länder nötig, so der
Staatssekretär. Verkehrspolitisch vernünftig ist laut Kukacka eine
weitestgehende Harmonisierung auf Autobahnen, auf Schnellstraßen und
auf überregionalen Fernverkehrsstraßen. (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.