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Unterschiedliche Strafen für Verkehrssünder

Grafik: APA
Wien - Ein Gipfel zur Angleichung der in Bundesländern und Regionen unterschiedlichen Verkehrsstrafen findet am 13. September im Verkehrsministerium statt. Vizekanzler Gorbach (F) hatte dieses Zusammentreffen bereits im Juli angekündigt, nachdem Kritik an den verschiedenen Höhen der Pönalen laut geworden war. Teilnehmen werden neben den Autofahrerclubs ARBÖ und ÖAMTC unter anderem Ländervertreter, zuständige Beamte und das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV). Im Vorfeld wurde bereits eine Vereinheitlichung gefordert. Einführung einkommensabhängiger Strafen gefordert

ARBÖ und ÖAMTC treten - wie schon des Öfteren - für einen Katalog von Regelbußen ein. Der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) forderte zudem die Einführung einkommensabhängiger Strafen, wie es sie beispielsweise in Schweden gibt. Zudem sollten die Tarife auf internationales Niveau angehoben werden, forderte der Club: Laut VCÖ liegt beispielsweise die Mindeststrafe für Alko-Lenker in Österreich mit 215 Euro um ein Drittel unter dem Durchschnitt der EU-15 von 329 Euro.

Verkehrsstaatssekretär Kukacka (V) verwies darauf, dass in straßenverkehrsrechtlichen Angelegenheiten die Bundesgesetze von den Landesregierungen vollzogen werden. Nur auf den Autobahnen bestünden gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) bestimmte Vollzugskompetenzen für den Verkehrsminister, etwa bei Verordnungen über die Festlegung von Geschwindigkeitsbeschränkungen. Der Vollzug liege hier wieder in der Kompetenz der Länder, erklärte Kukacka. Verreinbarung Zu einer Vereinheitlichung der Verkehrsstrafen in Österreich sei entweder eine Novelle zum österreichischen Bundesverfassungsgesetz oder eine freiwillige Vereinbarung der Länder nötig, so der Staatssekretär. Verkehrspolitisch vernünftig ist laut Kukacka eine weitestgehende Harmonisierung auf Autobahnen, auf Schnellstraßen und auf überregionalen Fernverkehrsstraßen. (APA)