Salzburg - Im Aufsehen erregenden Sorgerechtsstreit "Fall Christian" hat kürzlich ein Richtersenat das Salzburger Landesgerichts eine Entscheidung getroffen. Demnach bleibt die Obsorge des achtjährigen Schülers, den am 26. Jänner zwei Gerichtsvollzieher in Großgmain (Flachgau) gewaltsam in einen Gendarmeriewagen zerren wollten, bei der Mutter. Der Antrag des Vaters auf Rekurs gegen das Urteil des Erstgerichts wurde abgewiesen, berichteten die Salzburger Nachrichten in ihrer Mittwoch-Ausgabe.

Damit ist die im Jahr 1999 von den Eltern getroffene Vereinbarung, wonach die Mutter das Sorgerecht hat, juristisch abgesegnet. Das Rekursgericht bestätigte, es sei - fußend auf einem psychologischen Gutachten "mit breiter Tatsachenbasis" - im Interesse des Kindeswohls geboten gewesen, Christian in die Obhut der Mutter zu übergeben. Der Bub lebt jetzt mit einem weiteren Bruder und zwei Halbgeschwistern bei seiner Mutter in Schweden. Sein zwölfjähriger Bruder Christoffer darf vorerst beim Vater in Salzburg bleiben. (APA)