Das Schweizer Medienhaus Ringier muss einem Banker 1,12 Mio. Franken Schadenersatz zahlen. Das Bundesgericht hat seiner Berufung stattgegeben. Er war 1990 vom Wirtschaftsmagazin "Cash" zu Unrecht dubioser Geschäfte bezichtigt worden.

1990 und 1991 waren dem Banker in drei "Cash"-Artikeln dubiose Geschäfte angelastet worden. Bei Erscheinen des ersten Artikels im Oktober 1990 hatte der Betroffene seine Stelle als stellvertretender Generaldirektor bei einer Bank bereits aufgegeben und einen neuen Job in Aussicht.

Die Anstellung kam wegen der Vorwürfe aber nicht zustande. Er verklagte die Ringier Print AG in der Folge auf Schadenersatz, weil durch die Artikel sein zukünftiges Einkommen geschmälert worden sei. Das Zürcher Obergericht kam im vergangenen Jänner zum Schluss, dass er eine Einkommenseinbuße von 1,12 Mio. Franken erlitten habe.

Es reduzierte den Betrag allerdings um einen Drittel, unter anderem deshalb, weil nach seiner Kündigung ohnehin ein gewisses Risiko der Stellenlosigkeit bestanden habe. Weiter berücksichtigte es die einsetzenden Restrukturierungtendenzen im Bankensektor sowie die allgemeine Rezession während der Neunzigerjahre.

Bundesgericht sieht keine Reduktionsgründe

Das Bundesgericht hat in seiner Sitzung vom Donnerstag die Berufung des Bankers nun gutgeheißen und ihm den vollen Schadenersatz von 1,12 Mio. Franken plus Zins seit 1994 zugesprochen. Die Richtermehrheit ging davon aus, dass er die neue Stelle ohne die Berichte im "Cash" so gut wie sicher erhalten hätte. Damit würde sich die Frage einer möglichen Arbeitslosigkeit nach seiner Stellenaufgabe sowie nach weiteren Reduktionsgründen nicht stellen.

Nicht zur Diskussion stand am Donnerstag die Frage der Rechtswidrigkeit der "Cash"-Artikel, nachdem diese vom Bundesgericht bereits in einem früheren Verfahren bejaht worden war. (APA/sda) -