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Als Beweismaterial im Detroiter "Terrorprozess" wurde ein Videoband vorgelegt, das die Angeklagten in Disneyland zeigte. Etliche andere Beweismittel blieben unberücksichtigt.
"Grobes Fehlverhalten der Staatsanwaltschaft"
Bezirksrichter Gerald Rosen revidierte das Urteil vom Juni 2003, nachdem das Justizministerium ein grobes Fehlverhalten der Staatsanwaltschaft eingeräumt hatte. Das Ministerium forderte das Gericht daraufhin auf, die Vorwürfe gegen die Männer - sie gehörten einer Detroiter Terrorzelle an - fallen zu lassen.
Richter Rosen erklärte am Freitag, der "verständliche Wunsch der Staatsanwaltschaft, unter dem Eindruck des 11. Septembers eine Verurteilung zu erreichen", habe die professionelle Beurteilung beeinträchtigt und zu Verletzungen des Justizsystem und der Gesetze geführt.
Den insgesamt drei Angeklagten der angeblichen Detroiter Zelle war unter anderem vorgeworfen worden, Anschläge auf einen türkischen Luftwaffenstützpunkt sowie auf Einrichtungen in Jordanien geplant zu haben.
Video aus Disneyland
Des weiteren standen sie wegen Betrugs vor Gericht. ALs Beweis wurde ein ein Videoband mit Aufnahmen aus Disneyland in Kalifornien, aus Las Vegas und New York vorgelegt. Nach einer mehrmonatigen internen Untersuchung stellte sich heraus, dass mehrere andere Beweisstücke nicht berücksichtigt wurden.