Wien - Ein ehemaliger Wachmann des Flüchtlingslagers Traiskirchen muss sich laut profil doch vor Gericht verantworten. Anfang Februar war der Wachmann, damals als Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsunternehmens im Lager tätig, von einer Afrikanerin bei der Gendarmerie Traiskirchen angezeigt worden. Die Frau wirft dem Wachmann vor, sie in einem Zimmer eingesperrt und zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Das Oberlandesgericht gab nun einem Antrag der Afrikanerin statt, ein Verfahren vor einem Schöffengericht zu eröffnen, nachdem die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, die zunächst ermittelt hatte, das Verfahren Mitte März ohne Angabe von Gründen eingestellt hatte. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 06.09.2004)