Dieses Problem sei durch den Fall eines traumatisierten tschetschenischen Flüchtlings bekannt geworden, erklärte Sonderegger. Laut SOS Mitmensch verdichten sich die Hinweise, dass bereits mehrere Flüchtlinge abgeschoben worden sind, die Anspruch auf ein Verfahren gehabt hätten. Gerade bei tschetschenischen Flüchtlingen mit einer Anerkennungsquote von 95 Prozent müsse man jedoch von tödlichen Konsequenzen ausgehen. "Da kann man nicht einfach zuwarten", so Sonderegger. Der Innenminister solle deshalb bis zu einer Änderung des Asylgesetzes über den Verordnungsweg für einen Abschiebestopp sorgen.
Inland
SOS Mitmensch: "Asylgesetz hat einen tödlichen Fehler"
Abschiebung von Flüchtlingen während laufendem Asylverfahren möglich - Einhaltung des Abschiebeverbots gefordert
Wien - Die Menschenrechtsorganisation SOS Mitmensch fordert
die Einhaltung des Abschiebeverbotes für alle Flüchtlinge im
Asylverfahren. "Das Asylgesetz hat einen tödlichen Fehler",
begründete Sprecher Philipp Sonderegger die Forderung in einer
Aussendung vom Montag. In bestimmten Fällen habe eine Berufung keine
aufschiebende Wirkung, so dass Flüchtlinge noch während des laufenden
Verfahrens abgeschoben worden könnten, so Sonderegger.
Das Asylgesetz ist derzeit beim Verfassungsgerichtshof (VfGH)
anhängig. SOS Mitmensch geht davon aus, dass der betreffende Passus,
der die Abschiebung der Flüchtlinge noch während des laufenden
Asylverfahrens ermöglicht, vom Verfassungsgerichtshof noch im Herbst
behoben wird. (APA)