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Kapitalmarkt­beauftragter Richard Schenz mahnt die Aktionäre zu einer selbst­bewussteren Position gegenüber ihren Auf­sichtsräten.

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Wien - Mit einer durchschnittlichen Aufwandsentschädigung von fünf bis zehntausend Euro im Jahr seien Aufsichtsräte in Österreich unterbezahlt, attestiert Richard Schenz, Kapitalmarktbeauftragter der Bundesregierung am Rande einer Tagung zum "Aufsichtsrat" der Industriellenvereinigung.

Das "Doppelte bis Dreifache", sagt er, wäre für einen solchen Job angemessen. Bei einer solch geringen Entlohnung wie derzeit gewährt, fänden sich auch schwer Profis im Sinne von Berufsaufsichtsräten, dem Fernziel für die Organisation der Aufsichtsgremien.

Aus Beziehungsclubs und Netzwerken gespeist

Gleichzeitig attestiert er den Kontrollgremien insgesamt noch, aus Beziehungsclubs und Netzwerken gespeist zu sein. Das sei durchaus reformbedürftig. Schenz mahnt in diesem Zusammenhang eine aktivere Rolle der Aktionäre bei Publikumsgesellschaften ein.

"Bei nicht notierten Gesellschaften muss der Hauptaktionär etwas gefühlvoller verfahren." Vom Ziel eines breit angewandten, objektivierten Recruitingverfahrens für künftige Berufsaufsichtsräte ist Österreich allerdings noch ein weites Stück entfernt, ebenso vom Leitbild einer erfolgsorientierten Gage.

Dem Wunsch von Exjustizminister Dieter Böhmdorfer, wonach sämtliche Bestimmungen für Aufsichtsräte aus dem heimischen Corporate-Governance-Kodex ins Aktienrecht Eingang finden sollen, lehnt Schenz ab.

Ein entsprechender Initiativantrag soll bis Jahresende dem Nationalrat vorgelegt werden. Gesetzlich verpflichtend sollen, so Schenz, lediglich die Genehmigungspflicht von Aufsichtsratsmandaten für Vorstandsmitglieder und die Genehmigungspflicht von Beraterleistungen von Aufsichtsräten für das jeweilige Unternehmen sein.

"Soft law"

Die im Kodex empfohlene Begrenzung der Gremien auf zehn Kapitalvertreter, die Beschränkung auf je acht externe Mandate bei doppelter Zählung eines Vorsitzes (außerhalb der Konzerngesellschaften) und die Beschränkung auf vier Mandate für amtierende Vorstände, solle "soft law" bleiben.

Schenz: "Das ist auch der Tenor der EU-Richtlinien, die noch ergänzt werden, auch sie zielen auf den Soft-law-Charakter ab". Im Geschäftsbericht sollten etwaige Abweichungen von diesen Empfehlungen wie im Kodex vorgesehen, erklärt werden.

Als sinnvoll erachtet er auch lediglich die Verpflichtung zu Bilanzausschüssen innerhalb des Aufsichtsrates: "Manche Gremien sind zu klein, um mehrere Spezialausschüsse bilden zu können".

Sanktionen für eher laxe Mandatserfüllung hält Schenz ebenfalls für nicht sinnvoll und ruft auch hier die Aktionäre zu Aktivität: "Ich glaube aber, wer in weniger als 50 Prozent der Sitzungen anwesend ist, muss ausgetauscht werden". (Karin Bauer/DER STANDARD Printausgabe, 07.09.2004)