Für Richter Peter Liebetreu setzt die Strafe bei "schwerem Raub" mit fünf Jahren zu hoch an.

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"Nichts Neues", sagt Peter Liebetreu, einer der nimmermüden Wiener Strafrichter, zum Plan des Ministeriums, die Grenzen der Schadenssummen bei Vermögensdelikten anzuheben. - Kaum ein Justizminister, der diese "überfällige Wertanpassung" nicht vorhatte, aber offenbar waren alle zu kurz im Amt dafür.

Sorgen bereitet dem Richter die zu hohe Strafuntergrenze beim "schweren Raub". Für viele der zumeist unbescholtenen, geständigen Täter, die oft aus dem Drogenmilieu kommen und ohne Gewalt zum großen Geld gelangen wollen, seien fünf Jahre Haft zu viel. Liebetreu meint, man müsste in solchen Fällen mit "drei Jahren teilbedingt" das Auslangen finden.

Frustrierend ist für die Richter, wie wenig läuternd gerade hohe Haftstrafen auf Täter wirken. Dabei gibt es eigens für die krankhaft Unverbesserlichen den Paragrafen 23, die "Unterbringung in einer Anstalt für gefährliche Rückfalltäter". - Doch der Gesetzestext sei derart bürokratisch verschachtelt, dass die Voraussetzungen dafür fast nie gegeben sind. "Ich hab' ihn erst einmal anwenden können", ärgert sich Liebetreu.

Den vierfachen Vater erschüttert nichts mehr als Gewalt an Kindern. Strengere Strafen? - "Sinnlos." Da müssen Therapeuten her. (dag/DER STANDARD, Printausgabe 07.09.2004)